S3-Leitlinie zu fetaler Überwachung in der Schwangerschaft ersetzt zwei alte Leitlinien

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) haben zusammen mit weiteren Fachgesellschaften eine Leitlinie „Fetale Überwachung in der Schwangerschaft“ vorgestellt.
Sie ersetzt die bisherigen Leitlinien „Anwendung des CTG während der Schwangerschaft und Geburt“ und „Dopplersonografie in der Schwangerschaft“.
Eine Möglichkeit zur Überwachung des ungeborenen Kindes bietet bekanntlich das Kardiotokogramm (CTG), um die Herzfrequenz des Kindes und die Wehentätigkeit zu messen. Auch eine Dopplersonographie ist ein gängiges Instrument in der Schwangerschaftsvorsorge, welches als Ultraschalluntersuchung die Blutflussgeschwindigkeit misst. Ziel ist, fetale Gefahrenzustände rechtzeitig zu erkennen, um intervenieren zu können, bevor eine Schädigung der Feten eintritt.
Die Arbeitsgruppe hat mit der neuen Leitlinie auf S3-Niveau die Methode und Durchführung der Dopplersonographie und des CTG umfangreich aufbereitet und den derzeitigen Wissensstand dieser Behandlungen dargestellt.
Ein besonderer Fokus der Leitlinie liegt auf der Frage, ob CTGs und Dopplersonografie bei Low-Risk-Schwangerschaften das Outcome verbessern. Nach einer ausführlichen Darstellung der wissenschaftlichen Daten zu Klassifizierungen von Low-risk-Schwangerschaften legt die Autorengruppe die Methoden und Vorgehensweisen zur Anwendung der genannten Ultraschallverfahren dar.
Während diese Verfahren früher zu den Standarduntersuchungen vor einer Geburt gehörten, werden Sie mittlerweile nur noch im Falle einer Schwangerschaft durchgeführt, für die ein erhöhtes Risiko festgestellt wurde. Auch die Autoren dieser Leitlinie kommen zu dem Schluss, dass im Falle einer Low-Risk-Schwangerschaft weder eine Dopplersonographie noch ein CTG notwendig ist.
„Die Analyse der Datenlage zeigte keine Evidenz, dass diese Verfahren zur Überwachung von Feten zu einer Reduktion der Morbidität und Mortalität führen“, hieß es aus der Leitliniegruppe.
„Diese Leitlinie auf S3-Niveau bietet eine umfangreiche Analyse der relevanten Informationen zu fetaler Überwachung in der Schwangerschaft, die zudem erstmalig eine detaillierte Darstellung der Methode und Durchführung der Dopplersonografie und des CTG in einer AWMF-Leitlinie bietet“, fasste der DGGG-Leitlinienkoordinator Sven Schiermeier, Witten, zusammen.
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