Neue Musterverträge zu Kooperationen mit Medizinprodukteherstellern
Berlin – Eine neue Fassung ihrer „Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ haben der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) herausgegeben. Die 24-seitige Broschüre enthält neben einer detaillierten Beschreibung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zahlreiche Muster-Vertragstexte zur rechtlichen Ausgestaltung einzelner Kooperationsformen zwischen Industrie und Krankenhäusern.
„Eine enge Zusammenarbeit von Industrie und medizinischen Einrichtungen ist für den medizintechnischen Fortschritt sowie für die sichere Anwendung von Medizinprodukten notwendig und auch politisch erwünscht“, sagte der BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim Schmitt. Gleichwohl seien durch das sogenannte Antikorruptionsgesetz viele Häuser verunsichert. „Oberstes Ziel ist es, zu vermeiden, in Korruptionsverdacht zu geraten. Dabei helfen die Prinzipien des Kodex Medizinprodukte und die aktualisierten Musterverträge“, so Schmitt.
Die erste Fassung des „Kodex Medizinprodukte“ hatte der BVMed bereits 1997 vorgestellt. Er gibt praktische Handlungsempfehlungen auf der Basis des geltenden Rechts.
Die Musterverträge umfassen Textvorschläge und Erläuterungen zu verschiedenen Kooperationsformen wie Referentenvertrag, Beratervertrag, Unterstützung der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sponsoring-/Werbevertrag oder Geldspende. Sie basieren auf vier Grundprinzipien:
Zuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit Beschaffungsentscheidungen stehen (Trennungsprinzip).
Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden (Transparenzprinzip).
Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen (Äquivalenzprinzip).
Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden (Dokumentationsprinzip).
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