Antikorruptionsgesetz verunsichert Kooperationsärzte am Krankenhaus

Berlin – Das Antikorruptionsgesetz hat offenbar viele Ärzte verunsichert, die für Kliniken tätig sind. Das geht aus Online-Umfragen hervor, die der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) durchgeführt haben.
Beim BDC antworteten dabei rund 400 Ärzte, beim BVOU etwa 300. Rund die Hälfte von ihnen gab an, aufgrund des Antikorruptionsgesetzes seien Verträge geprüft worden beziehungsweise würden derzeit geprüft. Von denjenigen, deren Verträge mittlerweile angepasst wurden, ergänzten rund 90 Prozent, ihr Honorar sei gesenkt worden – im Schnitt um 20 Prozent.
37 verschiedene Vertragsmodelle
Kooperationsärzte sind Niedergelassene, die auf vertraglicher Basis in Nebentätigkeit regelmäßig Leistungen am Krankenhaus erbringen, entweder auf Honorarbasis oder als Teilzeit-Angestellte. In der Umfrage des BDC nannten dessen Mitglieder insgesamt 37 verschiedene Vertragsmodelle, was laut dem Verband zeigt, wie unterschiedlich die Kooperationsformen sind.
Als Vertragskliniken kommen alle Versorgungsstufen des Krankenhauswesens infrage. Der Schwerpunkt liegt bei den grund- und regelversorgenden Krankenhäuser mit 51,1 Prozent, gefolgt von den Belegkrankenhäusern mit 24,6 Prozent und den Schwerpunktkrankenhäusern mit 14,9 Prozent. Es sind aber auch Verträge mit Maximalversorgern (5,8 Prozent) und Universitätskliniken (3,6 Prozent) geschlossen worden.
BDC und BVOU fordern nach der Umfrage stabile und attraktive Rahmenbedingungen für kooperativ tätige Ärzte. Diese leisteten zur Überwindung der Sektorengrenzen einen wichtigen Beitrag. Bestehende Verträge mit Kliniken im Sinne der Rechtssicherheit zu überprüfen und anzupassen, sei zwar sinnvoll, es dürfe jedoch nicht dazu missbraucht werden, Honorare willkürlich zu senken und langjährig bewährte Arbeitskooperationen in Misskredit zu bringen.
„Wir brauchen klare Regeln, um uns nicht in Grauzonen zu begeben und so das Arbeitsmodell der Kooperationsärzte zu gefährden“, betonten die Arbeitsgemeinschaft der Beleg- und Kooperationsärzte des BDC (AG BeKo) sowie der Arbeitskreis für niedergelassene Operateure des BVOU.
Beide fordern statt einer Absenkung vielmehr einen Honorarzuschlag für Kooperationsärzte, die als Selbstständige ein unternehmerisches Risiko trügen und die laufenden Kosten für den eigenen Betrieb, verschiedene Versicherungen und die eigene soziale Absicherung abzudecken hätten. „Für eine besondere ärztliche Expertise sollten ebenso Zuschläge möglich sein, da diese auch dem Krankenhaus in der Außendarstellung zugutekommt“, hieß es aus den beiden Verbänden.
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