Ärzteschaft

Neue Regelung zu Narkosegasen schafft mehr Klarheit für schwangere Anästhesistinnen

  • Mittwoch, 19. März 2025
/picture alliance, Phanie, VOISIN
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Nürnberg – Der Ausschuss für Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Regelung zur Gefährdungsbeurteilung von Narkosegasen verabschiedet, die nun im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht wurde. Darauf weist der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) hin.

Die neue Regel konkretisiert die Anforderungen des Mutterschutzgesetzes und sorgt für eine einheitliche und wissenschaftlich fundierte Einschätzung der Risiken durch volatile Anästhetika wie Isofluran, Desfluran und Sevofluran. „Wir sehen dies als wichtigen Fortschritt für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Anästhesiologie“, sagte die BDA-Präsidentin Grietje Beck.

Die neue Regelung stellt klar, dass bei Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorgaben in der Regel keine unverantwortbare Gefährdung für schwangere Frauen besteht. Diese Sicherheitsvorgaben sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 525) festgelegt, die beschreibt, wie medizinisches Personal durch spezielle Lüftungssysteme, geschlossene Narkosegeräte und weitere Schutzmaßnahmen vor einer unnötigen Belastung durch Narkosegase geschützt werden kann.

Gleichzeitig definiert die neue Regel bestimmte Tätigkeiten, die für Schwangere nicht zulässig sind, darunter Maskeneinleitungen, inhalative Sedierungen auf der Intensivstation, Befüllen der Verdampfersysteme (Vapore), die Nutzung von Rückgewinnungssystemen, und das Arbeiten in Räumen ohne geeignete Lüftungstechnik, zum Beispiel möglicherweise in Aufwachbereichen.

Der BDA bezeichnet die Regelung als „Meilenstein für den Mutterschutz“. „Die Entscheidung bringt endlich die nötige Klarheit für unsere Mitglieder. Sie zeigt, dass eine Weiterbeschäftigung von Schwangeren unter bestimmten Bedingungen möglich ist, ohne Kompromisse beim Gesundheitsschutz einzugehen“, sagte Tino Münster, der den Initiative des Verbandes begleitet hat.

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