Schwangere Ärztinnen: Informationen über Arbeitsregelungen

Nürnberg – Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) hat eine neue Positivliste für die Arbeit schwangerer Ärztinnen in Anästhesie und Intensiv- sowie in Notfall-, Schmerz- und Palliativmedizin erstellt.
Die Kommission Gesundheitsschutz des BDA hatte eine entsprechende Liste erstmals im Jahr 2014 erstellt. Die neue Liste berücksichtigt etwa die Novellierungen des Mutterschutzgesetzes, zum Beispiel zur Gefährdungsbeurteilung und zur Gestaltung von Arbeitsplatz und -zeit.
Die Liste umfasst darüber hinaus zahlreiche organisatorische und administrative Tätigkeiten, die Schwangere und Stillende weiterhin ausführen können.
So sind zum Beispiel neben nicht invasiven Maßnahmen wie Sonographie, Analgesie und Sedierung auch invasive Eingriffe wie Punktionen, Bronchoskopien sowie Intubationen weiterhin möglich, wenn entsprechende Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Mit der Positivliste macht der Berufsverband nach eigenen Angaben auch deutlich, dass die Arbeit an Patienten mit der Schwangerschaft nicht enden muss.
„Solche Empfehlungen des BDA bieten den Beteiligten eine Orientierungshilfe, ersetzen aber keinesfalls die Prüfung im Einzelfall durch die zuständige Aufsichtsbehörde“, hieß es aus dem Verband.
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