Neue Superreichensteuer könnte für einige Chefärzte, Kassenvorstände und Funktionäre gelten

Berlin – Die Bundesregierung hat heute im Bundeskabinett eine Reform der Einkommenssteuer auf den Weg gebracht. Der Spitzensteuersatz soll etwas später greifen, die „Reichensteuer“ wird erhöht und eine neue „Superreichensteuer“ eingeführt. Das dürfte einige Leitende Oberärzte, Chefärzte, Krankenhausdirektoren und Funktionäre betreffen.
Vorgesehen ist, den Grundfreibetrag – also den Einkommensteil, der zur Sicherung des Existenzminimums für alle steuerfrei bleibt –, schrittweise auszuweiten. Er soll von 12.348 Euro in diesem Jahr auf 12.564 Euro im kommenden Jahr und dann auf 12.900 Euro im Jahr 2028 ansteigen.
Für den Spitzensteuersatz – für die Einkommensteile über dem Grundfreibetrag – gibt es Tarifzonen, in denen die Besteuerung mit steigendem zu versteuernden Einkommen ebenfalls steigt. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig etwas später greifen – ab 70.600 Euro statt ab 69.879 Euro.
Dadurch werde der Anstieg des Steuertarifs für die Einkommenszone zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas flacher, hieß es aus dem Bundesfinanzministerium. Davon profitieren mittlere Einkommen am stärksten.
Die bestehende „Reichensteuer“ für noch höhere Einkommen soll aufgesplittet werden. So soll der Steuersatz von 45 Prozent für ein zu versteuerndes Einkommen künftig ab 250.000 Euro gelten statt ab 277.826 Euro. Ab 280.000 Euro soll eine neue „Superreichensteuer“ von 47 Prozent kommen.
Von der „Reichensteuer“ oder der neuen „Superreichensteuer“ im Gesundheitswesen dürften nur wenige Beschäftigte betroffen sein. Die „Reichensteuer“ könnte für einige Leitende Oberärzte, die „Superreichensteuer“ für einige Chefärzte und Krankenhausdirektoren greifen.
Das durchschnittliche Jahresgehalt von Chefärzten wird beispielsweise auf verschiedenen Gehaltsportalen mit einer großen Spannweite angegeben. Im Schnitt sind es zumeist um die 190.000 Euro, die Chefärzte verdienen. Spitzenwerte werden mit mehr als 300.000 Euro angegeben. Bei Krankenhausdirektoren können die Gehälter darüber liegen.
Betroffen sein werden eine ganze Reihe von Vorständen der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die mit der „Superreichensteuer“ mehr Einkommenssteuer zahlen müssen. Hier liegen die Gehälter oft über 280.000 Euro.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bezeichnete den etwas größeren Beitrag der Spitzeneinkommen am obersten Ende heute als „eine Frage der Fairness“.
Mit der Reform solle die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben, heißt es aus dem Finanzministerium. Zum Beispiel könne ein Paar aus einer Pflegekraft und einem Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto im Monat und zwei Kindern 2028 mit einer Entlastung von 632 Euro im Jahr rechnen. Für eine Einzelperson wie einen Ingenieur oder eine Ingenieurin mit 5.000 Euro brutto liege die Steuerentlastung 2028 bei etwa 192 Euro.
Mehr Kindergeld, Änderung bei Sonntagszuschlägen
Für Beschäftigte soll darüber hinaus die Pauschale, mit der man Ausgaben in Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit wie Fahrtkosten oder Büromaterial geltend machen kann, von 1.230 Euro auf 1.430 Euro erhöht werden.
Das Kindergeld von derzeit monatlich 259 Euro je Kind soll im kommenden Jahr auf 267 Euro und dann auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. Der Kinderfreibetrag soll von 9.756 Euro zunächst auf 10.056 Euro und dann auf 10.236 Euro steigen.
Der maximal zulässige Stundenlohn bei steuerfreien Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit soll von 50 auf 75 Euro erhöht werden. Beschäftigte sollen so mehr von ihren Zuschlägen behalten können. Bei Handwerkerleistungen soll die Möglichkeit, sie von der Steuer absetzen zu können, etwas reduziert werden.
„Familien mit Kindern können mit unserer Reform ab 2028 mehr als 600 Euro im Jahr mehr in der Tasche haben als heute. Das sollte niemand kleinreden“, erklärte Klingbeil, der den Kabinettsbeschluss zu seinem Entwurf nur aus der Ferne verfolgen konnte. Wegen eines Schadens am Regierungsflieger schaffte es der Vizekanzler nicht rechtzeitig von einer USA-Reise zurück nach Berlin.
Die Reform mit zwei Stufen soll Anfang 2027 in Kraft treten und Entlastungen bringen, die ab 2028 jährlich rund zehn Milliarden Euro ausmachen. Das Volumen hatten die Spitzen von Union und SPD im Koalitionsausschuss Anfang Juli festgezurrt. Und diese politische Einigung setzt Klingbeil „eins zu eins“ um, wie das Ministerium erläuterte.
Der Entwurf kommt nun in Bundestag und Bundesrat. Dabei ist die Koalition auf die Zustimmung der Länder angewiesen, die wie der Bund 42,5 Prozent der Einkommensteuereinnahmen erhalten. Auch im Parlament könnten weitere Entlastungswünsche auf den Tisch kommen.
Darauf pochte bereits das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) unmittelbar vor dem Kabinettsbeschluss, was Klingbeil mit einer Ermahnung konterte. Zugleich zeigte er sich offen für Änderungen – das Geld dafür müsse aber erst mal gefunden werden.
Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) dürften die Entlastungen kaum die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft der Beschäftigten daher nicht nennenswert stärken. Der Spitzensteuersatz greife weiter zu früh und belaste so auch Beschäftigte, die nicht zu den Spitzenverdienern zählten.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) monierte, die Reichensteuer-Anhebung sei faktisch eine „Mittelstandssteuer“. Sie belaste Betriebe, die investieren, ausbilden und Arbeitsplätze schaffen. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte der Rheinischen Post, geringe Entlastungen durch die Steuerreform würden durch viele Belastungen bei Abgaben und Streichungen konterkariert.
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