Ärzteschaft

Neue Trinkwasserverordnung verbietet Blei in Trinkwasserrohren und Armaturen

  • Dienstag, 20. Januar 2026
/andrei310, stock.adobe.com
/andrei310, stock.adobe.com

Berlin/Mannheim – Das Schwermetall Blei ist seit Mitte Januar dieses Jahres in Trinkwasserrohren, Armaturen und Installationen ausdrücklich verboten. Dies gilt auch für Praxen und andere Gesundheitseinrichtungen.

„Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, hat diese Trinkwasserleitungen oder Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen“, heißt es dazu in der aktuellen Trinkwasserverordnung (Paragraph 17, Absatz 1). Sie ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten.

In den vergangenen Jahrzehnten ist der Grenzwert für Blei im Trinkwasser mehrfach gesenkt worden. Seit 2013 beträgt er zehn Mikrogramm pro Liter. Laut einer aktuellen Recherche der ARD-Tagesschau war es für die zuständigen Gesundheitsämter im Einzelfall aber schwierig, Überschreitungen nachzuweisen. „Das ist nun kein Problem mehr: Wasserleitungen und Teilstücke aus Blei sind ab heute ausnahmslos verboten und müssen ausgetauscht werden“, informiert die ARD.

Der Betreiber trägt dabei die Verantwortung, den Zustand seiner Anlage zu kennen. „Wenn unklar ist, ob Bleileitungen vorhanden sind, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um dies festzustellen, zum Beispiel Sichtprüfungen, eine Überprüfung von Bauunterlagen, Materialprüfungen einzelner Leitungsabschnitte oder die Beauftragung einer Fachfirma“, hieß es aus dem Gesundheitsamt Mannheim auf Anfrage des Deutschen Ärzteblatts.

„Dies betrifft alle Wasserversorgungsanlagen, auf die sich die Trinkwasserverordnung bezieht, was dementsprechend Arztpraxen und alle anderen Gesundheitseinrichtungen einschließt“, sagte dessen Leiter, Peter Schäfer, dem Deutschen Ärzteblatt.

Die Gesundheitsämter haben in Deutschland die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen. Rechtliche Basis dafür ist die Trinkwasserverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung