Ärzteschaft

Neuer Bereitschaftsdienst in Bayern zu 80 Prozent umgesetzt

  • Freitag, 22. Juni 2018
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München – In vier von fünf Regionen Bayerns gilt mittlerweile die neue Systematik für den Bereitschaftsdienst mit zentral gelegenen Bereitschaftspraxen sowie einem separaten Fahrdienst. Das berichtete der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns, Wolfgang Krombholz, auf einer Vertreterversammlung in dieser Woche. Über 1.000 sogenannte Poolärzte stünden zur Verfügung, die sich freiwillig gemeldet haben, um Dienste zu übernehmen. Mit der „Wunschdienstplanung“ habe die KV außerdem eine Möglichkeit geschaffen, damit sich jeder niedergelassene Arzt einen akzeptablen Zeitraum für die Dienste heraussuchen könne. „Unser Ziel: Die Teilnahme am Bereitschaftsdienst soll eines Tages auf Freiwilligkeit basieren“, so Krombholz.

Der KV-Vorsitzende ging außerdem unter anderem auf die förderungswürdigen Leis­tungen im hausärztlichen Versorgungsbereich in Bayern ein, die von der Betreuung von neu diagnostizierten Diabetikern bis zur Behandlung chronischer Wunden reichten. Das Volumen aller förderungswürdigen Leistungen liege in Bayern im Jahr 2018 bei 31 Millionen Euro, betonte er.

Der erste stellvertretende KV-Vorstandsvorsitzende Pedro Schmelz erläuterte in der Vertreterversammlung, dass darin auch neue förderungswürdige Leistungen im fachärztlichen Bereich enthalten seien. Die bislang im fachärztlichen Bereich bereits geförderten Leistungen blieben erhalten, hinzu kämen 14 neue Leistungen. Wie Schmelz weiterhin darlegte, gab es im Jahr 2017 rund 32 Millionen Behandlungsfälle in den fachärztlichen Praxen in Bayern. Das überwiegende Gros davon konnte dank vorausschauender Planung ohne eine Fallzahlzuwachsbegrenzung voll ausgezahlt werden. „Unser großes Ziel bleibt jedoch die Aufhebung der Budgetierung. Aber dies ist ein steiniger Weg“, so Schmelz.

Er ging außerdem ausführlich auf die Schwierigkeiten beim Aufbau der Telematik­infrastruktur (TI) ein, denn nach wie vor existiere noch keinen echten Markt auf der Seite der TI-Anbieter. „Für dieses Marktversagen kann und darf die Politik nicht die Ärzteschaft verantwortlich machen“, erklärte Schmelz und forderte eine stärkere Berücksichtigung der Versorgungsrealitäten bei allen politischen Planungen.

Die zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV, Claudia Ritter-Rupp, zeigte sich erleichtert, dass die auch von der KV geäußerte Kritik am Entwurf eines Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes erfolgreich gewesen sei. Mittlerweile habe die Staatsregierung das geplante Gesetz an vielen Stellen nachgebessert, erläuterte sie.

Ritter-Rupp zog auch ein erstes Fazit der vor einem Jahr eingeführten Psychotherapie-Reform. In Folge der Reform sei zwar die Wartezeit auf ein Erstgespräch gesunken, nicht jedoch die Wartezeit auf einen Richtlinien-Psychotherapieplatz. Ritter-Rupp kritisierte in diesem Zusammenhang die Forderung der Bundespsychotherapeuten­kammer, 7.000 neue Zulassungen für Psychotherapeuten zu schafen. Zwar sei die Bedarfsplanung im psychotherapeutischen Bereich unzureichend, dies könne jedoch nicht damit geheilt werden, dass man mit „überzogenen Zahlen“ an die Öffentlichkeit gehe. „Statt Energie in die Verfolgung von Partikularinteressen zu investieren, sollten wir besser unsere Ressourcen bündeln für eine gemeinsame Strategie, die auf Glaubwürdigkeit basiert“, erklärte die zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Bayerns.

hil

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