Ärzteschaft

Ärztekammer Bayern will privatärztlich tätige niedergelassene Ärzte zum Bereitschaftsdienst verpflichten

  • Montag, 5. November 2018
/picture alliance, Jens Büttner
/dpa

München – Die Delegierten des 77. Bayerischen Ärztetages haben den Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer beauftragt, Satzungsregelungen für die ärztliche Versorgung außerhalb der Sprechstunden für die niedergelassenen Ärzte zu erarbeiten, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. „Ziel ist es, dass durch eine entsprechende Regelung auch die nur privatärztlich tätigen niedergelassenen Ärzte zur Teilnahme am von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) organisierten Bereitschaftsdienst berechtigt und verpflichtet sowie zur Finanzierung herangezogen werden“, heißt es in den Beschlüssen des Ärztetages. Der Kammervorstand soll den Satzungsentwurf dem nächsten Bayerischen Ärztetag vorlegen.

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns begrüßte den Schritt grundsätzlich. „Die Entscheidungshoheit über eine entsprechende Satzungsänderung liegt dabei ausschließlich bei der Bayerischen Landesärztekammer“, betonte die KV gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Die Überlegung, Privatärzte in den Bereit­schaftsdienst einzubeziehen und damit zu einer Gleichbehandlung von nieder­gelassenen und rein privatärztlich tätigen Ärzten beizutragen, sei aber nicht neu, sondern werde seit Jahren immer wieder diskutiert.

Belastungen auf möglichst viele Schultern verteilen

Die KV weist darauf hin, dass die Belastungen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes auf möglichst viele Schultern verteilt werden sollten. „Ziel des Vorstands der KV Bayerns ist es dabei, dass die Teilnahme am Bereitschaftsdienst möglichst freiwillig erfolgen sollte. Um dies zu realisieren, wurden bereits zahlreiche Maßnahmen, wie beispielsweise die Gewinnung von Poolärzten, ergriffen“, so die KV gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Rechtlich gesehen sei jeder Arzt, der in eigener Praxis tätig ist, verpflichtet, am Ärztlichen Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Bislang wurden für den von der KVB organisierten Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Bayern aber ausschließlich Vertragsärzte herangezogen. 

Eine Erweiterung um die in Bayern ausschließlich privatärztlich tätigen Ärzte wäre aus Sicht der KV Bayerns sachgerecht. „Nachdem die Einrichtung von Bereitschaftspraxen und separatem Fahrdienst auch den rein privatärztlich tätigen Kollegen zugutekommt, sollten diese aus Sicht des Vorstands der KV Bayerns ihren Teil zum Erhalt eines funktionsfähigen Bereitschaftsdienstes beitragen“, hieß es aus der KV. Der Vorstand der KV begrüßte in diesem Zusammenhang, dass die Delegierten des 77. Bayerischen Ärztetages den neu formierten Bereitschaftsdienst insgesamt als positiv und zielführend bewertet hätten.

Scharfe Kritik an dem Vorhaben, niedergelassene Privatärzte in den Bereitschaftsdienst einzubinden, übte indes der Bayerische Facharztverband (BFAV).  Der Verband warnte vor einem „Schritt in die Staatsmedizin“ und kritisierte, die wenigen zusätzlichen Mediziner könnten Versorgungslücken im Bereitschaftsdienst in ländlichen Regionen nicht füllen.

hil

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