Ärzteschaft

Neuer EBM auf 2019 verschoben

  • Freitag, 31. März 2017

Berlin – Der Bewertungsausschuss verschiebt die geplanten Änderungen am Einheit­li­chen Be­wertungs­maß­stab (EBM). Kassenärztliche Bundesvereini­gung (KBV) und GKV-Spit­zenverband einigten sich darauf, das neue Regelwerk bis zum 30. September 2018 zu beschließen. Nach letzten Plänen sollte der wei­terentwickelte EBM zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Nun soll es der 1. Januar 2019 werden.

Die Komplexität der Überprüfung des EBM sowie die fristgerechte Umsetzung ge­setzli­cher Aufträge machten die Verschiebung des geplanten Termins erforder­lich, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Zudem seien Anpassungen des EBM auf einer mög­lichst aktuellen Datengrundlage vor­zunehmen. Daher sollten die neuesten Kostenstruk­turerhebungen des Statistischen Bundesamtes in Praxen, die für Herbst zu erwarten sind, einbezogen werden.

Ein Ziel der Weiterentwicklung ist es laut KBV, das Leistungsspektrum der Praxen sowie den ver­änderten Versorgungsbedarf der Versicherten besser im EBM abzubilden. Dazu sollten auf Wunsch einiger Fachgruppen beispielsweise Leistungen aus Pauschalen he­rausgenommen und wieder einzeln vergütet werden. Ferner sind Anpassungen an be­stehenden Gebührenordnungspositionen vorgesehen. Ein weiteres Anliegen ist es laut KBV, die betriebswirtschaftliche Kalkulationsmethode weiterzuentwickeln. Im Ergebnis sollen sämtliche Leistungen neu bewertet werden. Thema ist auch das kalkulatorische Arztgehalt, das aus Sicht der KBV dringend erhöht werden muss.

Die Änderungen im Zuge der ersten Stufe der EBM-Weiterentwicklung traten bereits vor vier Jahren in Kraft. So wurden unter anderem Leistungen aus der hausärztlichen Ver­si­chertenpauschale herausgenommen, die seitdem separat berechnungsfähig sind. Für Fachärzte und Psychotherapeuten kam die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) neu dazu.

EB

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