Neuer EBM auf 2019 verschoben
Berlin – Der Bewertungsausschuss verschiebt die geplanten Änderungen am Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband einigten sich darauf, das neue Regelwerk bis zum 30. September 2018 zu beschließen. Nach letzten Plänen sollte der weiterentwickelte EBM zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Nun soll es der 1. Januar 2019 werden.
Die Komplexität der Überprüfung des EBM sowie die fristgerechte Umsetzung gesetzlicher Aufträge machten die Verschiebung des geplanten Termins erforderlich, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Zudem seien Anpassungen des EBM auf einer möglichst aktuellen Datengrundlage vorzunehmen. Daher sollten die neuesten Kostenstrukturerhebungen des Statistischen Bundesamtes in Praxen, die für Herbst zu erwarten sind, einbezogen werden.
Ein Ziel der Weiterentwicklung ist es laut KBV, das Leistungsspektrum der Praxen sowie den veränderten Versorgungsbedarf der Versicherten besser im EBM abzubilden. Dazu sollten auf Wunsch einiger Fachgruppen beispielsweise Leistungen aus Pauschalen herausgenommen und wieder einzeln vergütet werden. Ferner sind Anpassungen an bestehenden Gebührenordnungspositionen vorgesehen. Ein weiteres Anliegen ist es laut KBV, die betriebswirtschaftliche Kalkulationsmethode weiterzuentwickeln. Im Ergebnis sollen sämtliche Leistungen neu bewertet werden. Thema ist auch das kalkulatorische Arztgehalt, das aus Sicht der KBV dringend erhöht werden muss.
Die Änderungen im Zuge der ersten Stufe der EBM-Weiterentwicklung traten bereits vor vier Jahren in Kraft. So wurden unter anderem Leistungen aus der hausärztlichen Versichertenpauschale herausgenommen, die seitdem separat berechnungsfähig sind. Für Fachärzte und Psychotherapeuten kam die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) neu dazu.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: