Vermischtes

Neuer Hilfsmittelvertrag zwischen Apotheken und Betriebskranken­kassen

  • Donnerstag, 31. August 2023
/Syda Productions, stock.adobe.com
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Berlin – Die Betriebskrankenkassen (BKKen) und der Deutsche Apothekerverband haben einen neuen Vertrag zur Hilfsmittelversorgung geschlossen.

Er soll die Abgabe von Hilfsmitteln wie Inhalations- und Atemtherapiegeräten, Applikationshilfen für Medika­mente oder Verbrauchs­materialien wie Bandagen, Diabetikerbedarf oder Kompressionsstrümpfen vereinfa­chen und die Versorgungsqualität für BKK-Versicherte verbessern.

Der neue Vertrag löst die vielfältigen Einzelverträge auf Landesebene, der Gemeinschafts­unternehmen sowie verschiedene kasseneigene Verträge ab und vereinheitlicht diese.

„Für BKK-Versicherte bedeutet dies, dass sie ab sofort schneller an die von ihnen benötigten Hilfsmittel kom­men, da die Abwicklung des Kostenvoranschlags zwischen Apotheke und Krankenkasse entfällt. Die Hilfs­mittel­abgabe kann nun in den meisten Fällen direkt vor Ort und ohne Wartezeiten erfolgen“, erklärte Gertrud Demmler von der Siemens-Betriebskrankenkasse.

Wichtig sei außerdem, dass die BKK-Versicherten künftig von bundesweit einheitlichen Qualitäts- und Bera­tungsstandards profitierten. Für Kassen und Apotheken soll der neue standardisierte Vertrag Bürokratie reduzieren.

„Die gesparten Zeit­kontingente können in die Versichertenberatung investiert werden. Die transparenten Preise schaffen Planungssicherheit für die Apotheken“, betonte Burkhard Spahn vom BKK Landesverband Mitte.

hil

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