Neuer Hilfsmittelvertrag zwischen Apotheken und Betriebskrankenkassen

Berlin – Die Betriebskrankenkassen (BKKen) und der Deutsche Apothekerverband haben einen neuen Vertrag zur Hilfsmittelversorgung geschlossen.
Er soll die Abgabe von Hilfsmitteln wie Inhalations- und Atemtherapiegeräten, Applikationshilfen für Medikamente oder Verbrauchsmaterialien wie Bandagen, Diabetikerbedarf oder Kompressionsstrümpfen vereinfachen und die Versorgungsqualität für BKK-Versicherte verbessern.
Der neue Vertrag löst die vielfältigen Einzelverträge auf Landesebene, der Gemeinschaftsunternehmen sowie verschiedene kasseneigene Verträge ab und vereinheitlicht diese.
„Für BKK-Versicherte bedeutet dies, dass sie ab sofort schneller an die von ihnen benötigten Hilfsmittel kommen, da die Abwicklung des Kostenvoranschlags zwischen Apotheke und Krankenkasse entfällt. Die Hilfsmittelabgabe kann nun in den meisten Fällen direkt vor Ort und ohne Wartezeiten erfolgen“, erklärte Gertrud Demmler von der Siemens-Betriebskrankenkasse.
Wichtig sei außerdem, dass die BKK-Versicherten künftig von bundesweit einheitlichen Qualitäts- und Beratungsstandards profitierten. Für Kassen und Apotheken soll der neue standardisierte Vertrag Bürokratie reduzieren.
„Die gesparten Zeitkontingente können in die Versichertenberatung investiert werden. Die transparenten Preise schaffen Planungssicherheit für die Apotheken“, betonte Burkhard Spahn vom BKK Landesverband Mitte.
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