Ärzteschaft

Neuer Psychotherapie­vertrag in Baden-Württemberg startet Anfang April

  • Donnerstag, 30. März 2017

Stuttgart – Anfang April startet in Baden-Württemberg ein neuer Facharztvertrag Psy­cho­­therapie. Partner sind Medi Baden-Württemberg und die Techniker Krankenkasse (TK). „Wir freuen uns, dass wir damit offensichtlich ein attraktives Angebot unterbreiten konnten. Denn 330 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten möchten bislang auf dieser Basis TK-versicherte Patienten versorgen“, sagte Andreas Vogt, Leiter der TK-Lan­­desvertretung Baden-Württemberg.

Laut Medi liegt die Vergütung im Rahmen des Vertrages zwischen 20 und 40 Prozent höher als im Kollektivvertrag. Außerdem fielen ein Großteil der Antrags- und Genehmi­gungs­verfahrens weg. Eine Ausnahme bildet nur die analytische Psychotherapie. Daher sei ein zeitnaher Therapiebeginn bei Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologie ohne vorheriges Genehmigungsverfahren möglich. Zudem sei wegen zusätzlicher Verfahren die Therapiefreiheit größer, zum Beispiel umfasse der Vertrag auch die systemische Therapie.

Einen weiteren Pluspunkt sieht Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von Medi Baden-Württemberg, darin, dass die Leistungen in der Kurzzeittherapie für die Psy­cho­the­rapeuten und besser bezahlt werden als im Kollektivvertrag. Durch die große Zahl teilnehmender Ärzte und Therapeuten, die auf ganz Baden-Württemberg verteilt seien, müssten die Patienten zudem keine langen Anfahrtswege in Kauf nehmen.

An dem Vertrag können neben psychologischen Psychotherapeuten und Psychothe­ra­peu­ten für Kinder und Jugendliche auch Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie, psychosomatische Medizin und Psychotherapie, psy­chotherapeutische Medizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie teilnehmen. Außerdem können sich Vertragsärzte bewerben, die gemäß den Bedarfs­planungsrichtlinien ausschließlich psychotherapeutisch tätig sind.

Der Erstkontakt soll, wenn möglich, innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung stattfinden, in dringenden Fällen sogar innerhalb von drei Tagen. Ärzte und Psycho­the­rapeuten müssen von Montag bis Freitag mindestens 20 Stunden erreichbar sein und auch Abendtermine für berufstätige Patienten anbieten.

hil

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