Neuer Psychotherapievertrag in Baden-Württemberg startet Anfang April
Stuttgart – Anfang April startet in Baden-Württemberg ein neuer Facharztvertrag Psychotherapie. Partner sind Medi Baden-Württemberg und die Techniker Krankenkasse (TK). „Wir freuen uns, dass wir damit offensichtlich ein attraktives Angebot unterbreiten konnten. Denn 330 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten möchten bislang auf dieser Basis TK-versicherte Patienten versorgen“, sagte Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg.
Laut Medi liegt die Vergütung im Rahmen des Vertrages zwischen 20 und 40 Prozent höher als im Kollektivvertrag. Außerdem fielen ein Großteil der Antrags- und Genehmigungsverfahrens weg. Eine Ausnahme bildet nur die analytische Psychotherapie. Daher sei ein zeitnaher Therapiebeginn bei Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologie ohne vorheriges Genehmigungsverfahren möglich. Zudem sei wegen zusätzlicher Verfahren die Therapiefreiheit größer, zum Beispiel umfasse der Vertrag auch die systemische Therapie.
Einen weiteren Pluspunkt sieht Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von Medi Baden-Württemberg, darin, dass die Leistungen in der Kurzzeittherapie für die Psychotherapeuten und besser bezahlt werden als im Kollektivvertrag. Durch die große Zahl teilnehmender Ärzte und Therapeuten, die auf ganz Baden-Württemberg verteilt seien, müssten die Patienten zudem keine langen Anfahrtswege in Kauf nehmen.
An dem Vertrag können neben psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche auch Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie, psychosomatische Medizin und Psychotherapie, psychotherapeutische Medizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie teilnehmen. Außerdem können sich Vertragsärzte bewerben, die gemäß den Bedarfsplanungsrichtlinien ausschließlich psychotherapeutisch tätig sind.
Der Erstkontakt soll, wenn möglich, innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung stattfinden, in dringenden Fällen sogar innerhalb von drei Tagen. Ärzte und Psychotherapeuten müssen von Montag bis Freitag mindestens 20 Stunden erreichbar sein und auch Abendtermine für berufstätige Patienten anbieten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: