Neuer Vertrag in Heidelberg zur Zweitmeinung nach Krebsdiagnose

Heidelberg – Versicherte von Betriebskrankenkassen mit einer Krebsdiagnose können künftig am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) in Heidelberg eine zweite Meinung zu ihren Behandlungsoptionen in Anspruch nehmen.
Die Kooperation zwischen dem NCT und der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg soll dafür ein geregeltes, schnelles Verfahren schaffen. Auch die Kostenübernahme durch die Kassen ist nach Aussage der Vertragspartner geregelt. „Wir hoffen, dass wir die Patienten auf diese Weise frühzeitig bei einer Therapieentscheidung unterstützen können“, sagte Dirk Jäger, Ärztlicher und Geschäftsführender Direktor am NCT.
Der Vertrag sieht vor, dass die Patienten nach Einholen einer Zweitmeinung in Heidelberg wieder wohnortnah von ihren heimischen Ärzten betreut werden – es sei denn, die Betroffenen benötigen eine spezielle Therapie, die nur in Heidelberg angeboten wird, oder es bietet sich im Einzelfall die Teilnahme an einer klinischen Studie an.
„Es gibt viele Anbieter von Zweitmeinungen auf dem Markt. Wir wollen sicherstellen, dass unsere Versicherten von ausgewiesenen Experten untersucht werden, und dass sie die Möglichkeit zu einer persönlichen Vorstellung in Heidelberg haben“, sagte Dagmar Stange-Pfalz, Vorsitzende des Vertragsausschusses der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg und Vorstand der BKK VerbundPlus.
Grundsätzlich haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf eine Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen. Welche Eingriffe konkret zweitmeinungsfähig sind, ist laut NCT und BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft jedoch bisher nicht geregelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss arbeite derzeit an einer entsprechenden verbindlichen Richtlinie.
„Die vereinbarte Kooperation zwischen NCT Heidelberg und den teilnehmenden Betriebskrankenkassen ist daher ein Versorgungsplus, das klare Ansprechpartner, einen geregelten Ablauf und Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft“, betonen NCT und BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft.
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