Neues Krankenhausgesetz: Entwurf zur Anhörung freigegeben

Dresden – Nach knapp 30 Jahren will Sachsen ein neues Krankenhausgesetz verabschieden. Einen Entwurf gab die Landesregierung gestern im Kabinett zur Anhörung frei, wie Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) gestern bei einer Pressekonferenz sagte. Das Gesetz enthält vor allem Regelungen zur Planung und Finanzierung von Krankenhäusern und soll das sächsische Gesundheitswesen auf Herausforderungen wie die Digitalisierung vorbereiten.
Laut Köpping ist das Ziel des Gesetzes, dass der Freistaat auch über das Jahr 2030 hinaus über eine effiziente, leistungsfähige und attraktive Krankenhauslandschaft verfüge. „Wir wollen, dass jeder Patient in jeder Region gut versorgt wird. Mit dem Sächsischen Krankenhausgesetz wird dafür der rechtliche Rahmen geschaffen.“
Das Gesetz soll die Grundlage dafür schaffen, dass die ambulanten und stationären Bereiche von Krankenhäusern besser zusammenarbeiten können. Zudem sollten Regionalkonferenzen ermöglicht werden, bei denen sich Landkreise und kreisfreie Städte, Krankenhausträger und Verbände austauschen können.
Der Gesetzesentwurf geht nun in die Anhörung unter anderem durch die kommunalen Spitzenverbände. Es soll voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.
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