Neues Pflegegesetz in Niedersachsen angeschoben

Hannover – Das Land Niedersachsen will die Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und deren Angehörige verbessern und hat deshalb eine Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes vorgelegt. Kernelement der Gesetzesänderung ist die Koppelung der Investitionskostenförderung des Landes an eine tarifgerechte Entlohnung der Pflegekräfte.
„Die Zahlung tarifgerechter Löhne ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege“, sagte die Niedersächsischen Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) in der Sitzung des Landtages.
Um die pflegerische Versorgung zu verbessern, sieht die Novelle zudem die Schaffung einer Beschwerdestelle Pflege vor. Sie soll im Büro der Landespatientenschutzbeauftragen angesiedelt werden und sich um Hilfeersuchen und Beschwerden von Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und professionell Pflegenden kümmern. „Missstände können so früher aufgedeckt und Fehlentwicklungen kann entgegengewirkt werden“, sagte die Ministerin.
Die Gesetzesänderung zielt darüber hinaus darauf ab, die bereits im Pflegegesetz verankerten Instrumente zur Planung der pflegerischen Versorgung – Landespflegebericht, örtliche Pflegeberichte und Pflegekonferenzen – zukünftig besser aufeinander abzustimmen und konsequent zu nutzen.
„Hierdurch werden wir regelmäßig verlässliche Daten zur pflegerischen Versorgungsstruktur erhalten sowie die örtliche Pflegeplanung und Weiterentwicklung des Angebots voranbringen. Das wird auch für die Kommunen eine wichtige Planungshilfe für ein angepasstes Angebot vor Ort sein“, so Behrens.
Des Weiteren will die Landesregierung die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze deutlich erhöhen. Dafür hat sie 5,5 Millionen Euro pro Jahr in den Haushalt eingeplant. Das Geld soll zukünftig vollstationären Pflegeeinrichtungen das finanzielle Risiko nehmen, wenn diese für einen Zeitraum von drei Jahren verlässliche Kurzzeitpflegeplätze anbieten.
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