Politik

Neues Rettungsdienstgesetz in Schleswig-Holstein

  • Mittwoch, 7. September 2016
Patienten mit Verdacht auf akuten Herzinfarkt können auf eine sicherere Diagnose hoffen. /dpa
/dpa

Kiel – Schleswig-Holstein erhält ein neues Rettungsdienstgesetz. Das Landeskabinett in Kiel hat dem Entwurf desselben jetzt zugestimmt. „Mit dem neuen Gesetz wird die notfall­me­dizinische Versorgung der Bevölkerung bedarfsgerecht und zukunftsorientiert ge­sichert“, erklärte Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD).

Sie wies darauf hin, dass sich die Anforderungen an den Rettungsdienst in den ver­gan­ge­nen Jahren erheblich verändert hätten. Hauptgrund sei die demografische Entwick­lung. „Der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung und die altersspezifischen Krank­heitsbilder haben in den letzten Jahren bereits erheblich zugenommen und diese Ent­wick­­­­lung wird anhalten“, hieß es aus dem Kieler Gesundheitsministerium. So sei die Zahl der sogenannten bodengebundenen Rettungseinsätze von 2001 bis 2015 um 53,6 Pro­zent auf rund 472.000 Einsätze gestiegen, altersspezifische Krankheitsbilder nähmen zu.

Das neue Gesetz regelt erstmals die Luftrettung und verzahnt diese mit dem bodenge­bun­denen Rettungsdienst. Das Land Schleswig-Holstein wird Träger der Luftrettung und beauftragt Luftrettungsunternehmen mit der Durchführung.

Der bodengebundene Rettungsdienst bleibt Pflichtaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Die Notfallrettung sollen künftig ausschließlich öffentliche Rettungsdienste sicher­stellen. „Private Unternehmen sind daher zukünftig auf den Krankentransport zu beschränken“, hieß es aus dem Ministerium.

„Wir stellen mit diesem Gesetz die Weichen für die Sicherstellung der zukünftigen Not­fallversorgung“, resümierte Alheit.

In Schleswig-Holstein haben sich alle Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes in der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst zusammengeschlossen. Un­ter ihrem Dach haben die ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Zusammenarbeit mit Ver­tretern der kommunalen Rettungsdienstschulen und anderen Empfehlungen für ärzt­li­ches Handeln und Behandlungsleitlinien für das Assistenzpersonal erstellt.

hil

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