Psychotherapeuten warnen vor gläsernem Bürger

Berlin – Die Europäische Kommission hat unlängst einen Entwurf für einen Gesundheitsdatenraum in der EU (European Health Data Space – EHDS) vorgelegt. Das stößt auf Bedenken beim Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp).
Die vordergründig gute Idee, alle EU-Bürger sollten jederzeit im EU-Raum auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen können, berge bei genauerem Hinsehen das Risiko einer Entwicklung in Richtung „gläserner Bürger“, so der Verband. Vor allem, weil der Vorschlag der Kommission mit der Einführung einer Europäischen Digitalen Identität (EUid) verbunden sei.
Laut bvvp schafft eine europäische elektronische Patientenakte ein Datenvolumen in nie dagewesenem Ausmaß. Noch sei nicht genau definiert, wer, wann, welche Daten in diese Akten stellen darf, soll oder gar muss.
„Für uns ist der Schutz des psychotherapeutischen Raumes das höchste Gut. Ohne Vertrauen in diesen Schutz ist Psychotherapie nicht möglich“, sagte bvvp-Bundesvorsitzende Benedikt Waldherr. Es bedürfe eindeutiger Regelungen, die sicherstellen, dass besonders sensible Datenteile innerhalb des Pools der Gesundheitsdaten geschützt würden.
Dem Verband zufolge besteht ein gravierender Unterschied zwischen Laborwerten und Psychotherapiedaten oder gar Psychotherapieprotokollen und ähnlich sensiblen medizinischen Behandlungsdaten. Diesem Unterschied müsse die Gesetzgebung Rechnung tragen. „Die EU-Kommission muss sich an den höchsten Sicherheitsnormen im EU-Raum orientieren“, forderte Waldherr.
Besonders kritisch sieht der Verband das Vorhaben, pauschal pseudonymisierte Gesundheitsdaten ohne genaue Definition des Pseudonymisierungsverfahrens für die Forschung freigeben zu wollen.
Gegen diese Form der Datennutzung werde in Deutschland gerade Klage erhoben, da bei Pseudonymisierung der Daten ist ein Rückschluss auf die betroffene Person nicht ausgeschlossen sei. Laut bvvp schließen sich Forschung und Schutz sensibler Patientendaten nicht aus.
Gute Schutzmaßnahmen seien aber aufwändiger umzusetzen als die in der Verordnung vorgesehenen einfachen Pseudonymisierungsverfahren. „Wir werden die Daten unserer Patienten mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln schützen“, betonte Waldherr.
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