Neues Sozialgesetzbuch sollte Kranken- und Pflegegesetzgebung vereinen

Kiel – Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg hat sich dafür ausgesprochen, ein neues „Sozialgesetzbuch Versorgung“ zu schaffen. Dieses soll die Sozialgestzbücher (SGB) V (Krankenversicherung) und SGB XI (Pflegeversicherung) zusammenführen. Garg begründete den Vorstoß damit, dass viele Pflegebedürftige chronisch krank seien. Sie benötigten neben pflegerischer Versorgung eine kontinuierliche ärztliche Betreuung.
„Das bedeutet: Pflege und ärztliche Versorgung müssen Hand in Hand gehen“, sagte der FDP-Politiker anlässlich des 1. Pflegetags Schleswig-Holstein. Jedoch stünden einer ganzheitlichen Versorgung bisher viele Schnittstellen zwischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung entgegen.
„Auch Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit werden aufgrund unterschiedlicher ökonomischer Anreize nur unzureichend ergriffen“, kritisierte Garg die bisherigen Rahmenbedingungen. Gesundheitsversorgung und Pflegeversorgung müssten gemeinsam gedacht und geregelt werden.
In der Pflege wünschte sich Garg mehr Engagement vom Bund. Die Sicherstellung der Pflege sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Vor diesem Hintergrund halte ich die Einführung eines Bundeszuschusses für notwendig“, betonte Garg. Der steigende Finanzbedarf in der Pflege dürfe nicht allein durch Mehrbelastungen der pflegebedürftigen Menschen oder der Beitragszahler finanziert werden.
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