Neugeborenenscreening: Befunde werden direkt an Eltern übermittelt

Berlin – Im Rahmen des Neugeborenenscreenings gibt es ab Januar neue Leistungen, die über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet werden können. Dies teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Ab Januar müssen Eltern innerhalb von 72 Stunden direkt vom Labor informiert und beraten werden, wenn beim erweiterten Neugeborenenscreening auffällige Befunde mit hochgradigem Krankheitsverdacht auftreten.
Für die weitere Diagnostik müssen die Labore außerdem die Überleitung des Neugeborenen in eine spezialisierte Einrichtung organisatorisch begleiten. Bislang hatten Geburtsklinik oder Kinderärzte diese Rolle übernommen und die Eltern über den Verdacht und das weitere Vorgehen informiert.
Über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01728 können Laborärzte ab Januar die telefonische Befundübermittlung abrechnen. Die GOP 01728 kann im Krankheitsfall höchstens viermal abgerechnet werden und ist je vollendete zehn Minuten mit 20,57 Euro (166 Punkte) bewertet.
Hierbei handelt es sich um einen Zuschlag auf die bestehenden Laboruntersuchungen des erweiterten Neugeborenenscreenings nach der Kinder-Richtlinie (GOP 01724 bis 01727), deren Neuregelung im März vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen worden war.
Zusätzlich werden die Abklärungsdiagnostik für das Adrenogenitale Syndrom und das Trackingverfahren in die Richtlinie aufgenommen und die Vergütung für die Diagnostik im EBM angehoben.
Wegen der Aufnahme der Abklärungsdiagnostik des Adrenogenitalen Syndroms und der zusätzlichen Informations- und Übermittlungspflichten hat der Bewertungsausschuss beschlossen, die Bewertung der Diagnostik beim erweiterten Neugeborenenscreening (GOP 01724) ab Januar entsprechend anzupassen. Sie steigt um 25 Punkte auf 322 Punkte (39,91 Euro).
Hintergrund sind die Änderungen in der Kinder-Richtlinie. So erfordert die Abklärungsdiagnostik auf das Adrenogenitale Syndrom eine weitere Untersuchung: Wird der erste auffällige Befund durch eine interne Validierungsuntersuchung bestätigt, ist ab Januar eine zweite Laboruntersuchung anhand einer zweiten Trockenblutkarte oder eine Abklärungsdiagnostik durchzuführen.
Außerdem sollen die Screeninglabore den Eingang der Trockenblutkarte im Labor dem veranlassenden Arzt bestätigen, Eltern auf Wunsch auch unauffällige Befunde übermitteln sowie die Eltern bei Bedarf an die Abnahme einer Kontrollblutkarte erinnern. Dies wird vom Bewertungsausschuss als Trackingverfahren in der Leistungsbeschreibung der GOP 01724 ergänzt.
Der G-BA hat auch festgelegt, dass der verantwortliche Arzt die Blutprobe des Kindes innerhalb von 24 Stunden nach der Entnahme an das Screeninglabor schicken muss.
Da dafür ein Standardversand nicht ausreicht, hat der Bewertungsausschuss die neue Kostenpauschale 40102 in den EBM aufgenommen. Sie erstattet dem veranlassenden Arzt ab Januar die Kosten für ein Einschreiben mit der Deutschen Post (2,65 Euro).
Die Vergütung der bestehenden GOP 01724 und der neuen GOP 01728 sowie der neuen Kostenpauschale 40102 erfolgt im Rahmen der Prävention extrabudgetär und somit zu vollen Preisen.
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