Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom: IQWIG bescheinigt Pembrolizumab Zusatznutzen
Köln – Bestimmte Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem nicht kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) können auch in der Erstlinientherapie von dem monoklonalen Antikörper Pembrolizumab (Handelsname Keytruda) profitieren. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sieht für eine Patientenuntergruppe einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie – vor allem aufgrund des verlängerten Gesamtüberlebens.
Pembrolizumab wurde zunächst für die Behandlung von schwarzem Hautkrebs eingeführt. Seit Juli 2016 steht er auch für Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem NSCLC zur Verfügung, deren Tumoren den T-Zell-Rezeptor-Liganden PD-L1 exprimieren und die bereits eine Chemotherapie erhalten haben – also für die Zweitlinientherapie.
Nach einer Zulassungserweiterung soll der Antikörper nun auch in der Erstlinientherapie eingesetzt werden können, wenn mindestens die Hälfte der Tumorzellen PD-L1 herstellt und die Tumoren zudem keine aktivierenden Mutationen des epidermalen Wachstumsfaktorrezeptors (EGFR) oder der anaplastischen Lymphomkinase (ALK) aufweisen.
Der Hersteller hat daher Studienergebnisse vorgelegt, in der Pembrolizumab mit einer Cisplatin- oder Carboplatin-basierten Kombinations-Chemotherapie verglichen wurde. Die Wissenschaftler des IQWiG haben diese Daten im Rahmen einer frühen Nutzenbewertung für den Gemeinsamen Bundesausschuss analysiert. Für den patientenrelevanten Endpunkt Gesamtüberleben ergab sich aus den Daten ein Hinweis auf einen Zusatznutzen von Pembrolizumab gegenüber den Vergleichstherapien. In der Kategorie Morbidität zeigten sich für acht Symptomatik-Endpunkte Anhaltspunkte für einen Zusatznutzen, ebenso für einige Aspekte der gesundheitsbezogenen Lebensqualität, etwa die Zeit bis zur Verschlechterung der körperlichen oder der sozialen Funktion.
In der Endpunkt-Kategorie Nebenwirkungen gab es bei den schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen keine statistisch signifikanten Unterschiede, wohl aber bei den schweren unerwünschten Ereignissen einen Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden von Pembrolizumab.
„Zusammenfassend gibt es daher für die Erstlinienbehandlung von Patientinnen und Patienten mit metastasierendem NSCLC mit PD-L1-exprimierenden Tumoren ohne aktivierende EGFR- und ALK-Mutationen einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen“, ziehen die IQWiG-Wissenschaftler ein Fazit.
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