Politik

Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom: IQWIG bescheinigt Pembrolizumab Zusatznutzen

  • Dienstag, 16. Mai 2017

Köln – Bestimmte Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem nicht klein­­zelligen Lungenkarzinom (NSCLC) können auch in der Erstlinientherapie von dem monoklonalen Antikörper Pembrolizumab (Handelsname Keytruda) profitieren. Das Ins­ti­tut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sieht für eine Patien­tenuntergruppe einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen gegen­über der zweckmäßigen Vergleichstherapie – vor allem aufgrund des verlängerten Gesamt­über­lebens.

Pembrolizumab wurde zunächst für die Behandlung von schwarzem Hautkrebs einge­führt. Seit Juli 2016 steht er auch für Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metas­tasierendem NSCLC zur Verfügung, deren Tumoren den T-Zell-Rezeptor-Liganden PD-L1 exprimieren und die bereits eine Chemotherapie erhalten haben – also für die Zweitlinientherapie.

Nach einer Zulassungserweiterung soll der Antikörper nun auch in der Erstlinientherapie eingesetzt werden können, wenn mindestens die Hälfte der Tumorzellen PD-L1 herstellt und die Tumoren zudem keine aktivierenden Mutationen des epidermalen Wachstums­faktorrezeptors (EGFR) oder der anaplastischen Lymphomkinase (ALK) aufweisen.

Der Hersteller hat daher Studienergebnisse vorgelegt, in der Pembrolizumab mit einer Cis­platin- oder Carboplatin-basierten Kombinations-Chemotherapie verglichen wurde. Die Wissenschaftler des IQWiG haben diese Daten im Rahmen einer frühen Nutzen­be­wer­tung für den Gemeinsamen Bundesausschuss analysiert. Für den patientenrele­van­ten Endpunkt Gesamtüberleben ergab sich aus den Daten ein Hinweis auf einen Zusatz­nutzen von Pembrolizumab gegenüber den Vergleichstherapien. In der Kategorie Morbi­di­tät zeigten sich für acht Symptomatik-Endpunkte Anhaltspunkte für einen Zusatznutzen, ebenso für einige Aspekte der gesundheitsbezogenen Lebensqualität, etwa die Zeit bis zur Verschlechterung der körperlichen oder der sozialen Funktion.

In der Endpunkt-Kategorie Nebenwirkungen gab es bei den schwerwiegenden uner­wün­sch­ten Ereignissen keine statistisch signifikanten Unterschiede, wohl aber bei den schwe­ren unerwünschten Ereignissen einen Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden von Pembrolizumab.

„Zusammenfassend gibt es daher für die Erstlinienbehandlung von Patientinnen und Pa­tienten mit metastasierendem NSCLC mit PD-L1-exprimierenden Tumoren ohne aktivie­rende EGFR- und ALK-Mutationen einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatz­nutzen“, ziehen die IQWiG-Wissenschaftler ein Fazit.

hil

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