Niederländische Staatsanwaltschaft untersucht Sterbehilfefälle
Den Haag – In den Niederlanden untersucht die Staatsanwaltschaft vier weitere Fälle von Sterbehilfe. Sie seien im vergangenen Jahr von der Regionalen Kontrollkommissionen für Sterbehilfe (RTE) an die Behörde weitergegeben worden, teilte Oberstaatsanwalt Rinus Otte heute in Den Haag mit. Die Untersuchung bedeute jedoch nicht, dass es auch automatisch zu einer Strafverfolgung komme. „Wir müssen klarstellen, dass all dies innerhalb der Grenzen der geltenden Gesetzgebung stattfinden muss“, so Otte.
In zwei der vier Fälle geht es Medienberichten um den gleichen Arzt in Nordholland. In dem einen Fall hatte eine 67-jährige Frau mit fortgeschrittener Demenz zwar schriftlich den Wunsch festlegt, aktive Sterbehilfe zu erhalten. Die zuständige Kommission hat jedoch Zweifel, ob sie dies zum betreffenden Zeitpunkt wirklich wollte. Beim zweiten Fall geht es um eine 84-jährige Patientin mit mehreren Erkrankungen. Die Kommission argumentiert, das Leiden hätte mit den richtigen Behandlungen noch gelindert werden können. Ihre Lage sei nicht aussichtslos gewesen.
Auch die beiden anderen Fälle betreffen die schriftliche Willenserklärung für aktive Sterbehilfe und die Frage, ob das Leid bereits aussichtslos war oder noch behandelbar war.
Seitdem das Sterbehilfegesetz in den Niederlanden 2002 in Kraft trat, wurde erst einmal ein Fall an die Staatsanwaltschaft überwiesen. Die im September 2017 eröffnete Untersuchung läuft noch. Gestern teilte die Kontrollkommission mit, dass die Anzahl der Sterbehilfefälle im vergangenen Jahr um acht Prozent auf 6.585 angestiegen war.
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