Erste Strafuntersuchung in Niederlanden nach Sterbehilfe
Den Haag – Zum ersten Mal wird ein Fall von aktiver Sterbehilfe in den Niederlanden von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich untersucht. Das berichteten niederländische Medien heute. In dem Fall hatte eine Demenzpatientin aktive Sterbehilfe erhalten, obwohl sie sich körperlich dagegen wehrte. Bereits im Januar hatte die niederländische Sterbehilfe-Überprüfungskommission (RTE) die verantwortliche Ärztin gerügt.
Die 74-jährige Demenzpatientin hatte vorher vermerkt, dass sie „absolut“ nicht in ein Pflegeheim für Demente wolle. Zudem schrieb sie auf, dass sie aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen wolle, wenn sie selbst die Zeit dafür als „reif“ erachte. Schließlich musste die Frau ins Pflegeheim, ihr Zustand verschlechterte sich. Die Ärztin gab an, nach ein paar Wochen beobachtet zu haben, dass die Frau unerträglich leide. Sie schloss daraus, dass die Seniorin nun die Zeit für „reif“ zum Sterben erachtete, obwohl sie geistig nicht mehr in der Lage war, eine solche Entscheidung zu treffen.
Ärztin zu weit gegangen
Am Tag der aktiven Sterbehilfe mischte ihr die Ärztin zunächst heimlich ein Beruhigungsmittel in den Kaffee. Bei der Injektion des Sterbehilfemittels bewegte sie sich die Patientin so sehr, dass die Familie sie festhalten musste.
Die Prüfungskommission kritisierte im Januar, dass es keinen eindeutigen Hinweis darauf gegeben habe, dass die Patientin die Zeit als „reif“ ansah, um zu sterben. Die Interpretation der Ärztin sei zu weit gegangen. Zudem sei es unzulässig gewesen das Beruhigungsmittel heimlich in den Kaffee zu mischen. Die Ärztin hätte den Vorgang stoppen müssen, als die Frau sich während der Injektion heftig bewegte, so der weitere Vorwurf.
Ärzte in den Niederlanden müssen Fälle von Sterbehilfe erst nach dem Tod des Patienten der zuständigen Kommission melden. Diese besteht aus einem Mediziner, einem Juristen und einem Ethiker. Die Kommission prüft die Rechtmäßigkeit der Sterbehilfe und zeigt sie gegebenenfalls der Staatsanwaltschaft an.
In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe seit 2002 unter bestimmten Bedingungen legal. 2016 nahmen 6.091 Menschen aktive Sterbehilfe in den Niederlanden in Anspruch, 141 davon litten an Demenz.
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