Niederlassung von Zahnärzten und Apotheken in Thüringen wird gefördert

Erfurt – Wer sich als Zahnarzt oder Apotheker in ländlichen Regionen niederlässt, kann eine Finanzspritze vom Land bekommen. Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) wies heute darauf hin, dass die Niederlassungsförderung auch für Apotheken und Zahnarztpraxen greife.
Bisher habe sie nur für Allgemein- und Facharztpraxen zur Verfügung gestanden. Für das Haushaltsjahr 2024 stünden 1,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die maximale Förderhöhe sei von 20.000 auf 40.000 Euro angehoben worden.
Zuletzt hatte die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) in Thüringen gefordert, die Landesregierung müsse ihre „restriktive Förderung bei Niederlassungen ändern“.
Es drohe eine Unterversorgung nicht nur in ländlichen Regionen, sondern auch in Erfurt. Grund sei, dass Zahnärzte in den Ruhestand gingen und keinen Nachfolger fänden. Auf jede nicht besetzte Praxis kämen im Schnitt 1.680 suchende Patienten.
„Die flächendeckende und bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung in Thüringen ist ein zentrales Anliegen der Thüringer Landesregierung“, sagte Werner. Dazu zähle neben einem umfassenden Angebot an Haus- und Facharztpraxen vor allem auch die zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung. Die Förderung kann sowohl für die Neugründung als auch die Übernahme einer Praxis beantragt werden.
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