Thüringen: Viele Regionen mit Fördermöglichkeiten für Niederlassung

Weimar – In zahlreichen Thüringer Regionen fördert der Landesausschuss auch in diesem Jahr die Niederlassung beziehungsweise Übernahme einer Arztpraxis. Das teilte die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) mit.
Demnach bestehen in elf Regionen Fördermöglichkeiten für die hausärztliche Versorgung und in sieben Regionen für Augenärzte, Hautärzte, HNO, Kinder- und Jugendpsychiater und Nervenärzte. Der Zuschuss für die Niederlassung oder die Übernahme einer Praxis beträgt aufgeteilt auf 20 Quartale bis zu 60.000 Euro.
„Die Förderung bei der Niederlassung in Regionen mit ausgewiesenem Versorgungsbedarf hat sich seit Jahren als wirkungsvolles Instrument bewiesen, um Ärztinnen und Ärzte anzusiedeln“, sagte Annette Rommel, erste Vorsitzende der KVT.
Das Geld, das von Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen stamme, sei „gut investiert“. Man leiste damit einen wichtigen Beitrag, die wohnortnahe ambulante Versorgung für die Zukunft zu sichern.
Der KV zufolge wurden seit 2016 36 Niederlassungen, Praxisübernahmen und Zweigpraxen über die Fördermaßnahmen des Landesausschusses unterstützt. Darunter befinden sich 22 Hausärzte. Darüber hinaus zählen vier Augenärzte, ein Frauenarzt, drei Hautärzte, ein HNO-Arzt, zwei Kinderärzte und drei Nervenärzte zu den Geförderten. Im vergangenen Jahr wurden diese Investistionskostenzuschüsse in acht Fällen bewilligt.
Auch für bestehende Praxen ermöglichen die vom Landesausschuss ausgewiesenen Förderregionen Zuschussmöglichkeiten. Dies gilt unter anderem für Praxisinhaber, die 65 Jahre oder älter sind. Der Förderbetrag liegt hier bei 1.500 Euro pro Quartal.
Dies soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, auch über das übliche Renteneintrittsalter hinaus weiterhin ambulant tätig zu bleiben. Im gesamten Freistaat ist etwa ein Drittel aller ambulanten Ärztinnen und Ärzte 65 Jahre oder älter.
Darüber hinaus gibt es im hausärztlichen Bereich für Zweigpraxen eine Förderung in Höhe von 15.000 Euro. Zusätzlich gilt für alle festgestellten Fördergebiete die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen an dort tätige Ärztinnen und Ärzte, die überdurchschnittlich viele Patienten behandeln.
„Heute fällt es immer schwerer, Praxen an einen Nachfolger zu übergeben oder offene Sitze nachzubesetzen“, betonte Rommel. Viele Mediziner empfänden die ambulante Versorgung nicht mehr als attraktiv genug. Die Förderung sei nur einer von vielen möglichen Ansätzen, Nachwuchs zu gewinnen.
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