Niederlassungsförderung in elf neuen Planungsbereichen in Bayern

München – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns weitet ihre Niederlassungsförderung aus. Hintergrund ist, dass der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen elf neue Regionen als drohend unterversorgt und eine neue Region als unterversorgt ausgewiesen hat.
Dies wiederum hat seinen Grund darin, dass die Ende 2019 umgesetzte Reform der Bedarfsplanung in einigen Regionen Bayerns einen erhöhten Bedarf an Ärzten sowie Psychotherapeuten ausgewiesen hat.
Der hausärztliche Planungsbereich Eggenfelden Nord ist als unterversorgt eingestuft. Ein Arzt, der sich dort niederlässt, wird einmalig mit bis zu 90.000 Euro bezuschusst. Einen Praxisaufbau in dieser Region fördert die KV mit bis zu 85 Prozent des durchschnittlichen Honorars der Fachgruppe und die Errichtung einer Zweigpraxis mit einmalig bis zu 22.500 Euro.
Folgende weitere Planungsbereiche wurden als drohend unterversorgt eingestuft: Im hausärztlichen Bereich Ansbach Nord, Donauwörth Nord, Geisenhausen, Landau an der Isar, Schweinfurt Süd sowie Neustadt bei Coburg.
Gleiches gilt für die Facharztgruppe der Hautärzte in den Landkreisen Dingolfing-Landau, Regen und Wunsiedel sowie die Nervenärzte in den Kreisen Lindau und Rhön-Grabfeld.
In diesen drohend unterversorgten Regionen unterstützt die KV eine Niederlassung oder Praxisübernahme mit einer einmaligen Förderung von bis zu 60.000 Euro. Zur Errichtung einer Zweigpraxis stellt die KV bis zu 15.000 Euro zur Verfügung. Für die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe gibt es bis zu 4.000 Euro pro Quartal.
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen prüft die Versorgungssituation in Bayern zweimal jährlich.
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