Politik

Niedersachsen beschließt regelmäßige Tests für Schlachthof­mitarbeiter

  • Dienstag, 28. Juli 2020
/picture alliance, imageBROKER, Florian Bachmeier
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Hannover – Das niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium hat regelmäßige Tests auf SARS-CoV-2 für Mitarbeiter von Schlachthöfen angeordnet. Ein entsprechender Erlass sei an die Landkreise und kreisfreien Städte ergangen, teilte das Ministerium heute in Hannover mit.

Demzufolge dürfen in Schlacht- und Zerlegbetrieben nur noch Personen arbeiten, die zu­vor mindestens einmal in zehn Tagen getestet wurden. Ziel des Erlasses sei es, neue In­fektionsherde in der Fleischindustrie zu verhindern und Infektionen so früh wie möglich zu entdecken, erklärte Staatsekretär Heiger Scholz.

„Wir haben gesehen, dass durch die klimatischen Verhältnisse, die für die Fleischverarbei­tung erforderlich sind, aber auch aufgrund der Mitarbeiterstruktur und der Arbeitsorgani­sa­tion in der Produktion, ein erhebliches Risiko für massenweise auftretende Infektionen mit dem Coronavirus besteht.“ Die regelmäßigen Tests müssen von den Betrieben selber organisiert und bezahlt werden.

Die Verfügung ist rückwirkend ab 20. Juli bis zunächst zum 31. Dezember gültig. Der Er­lass gelte zunächst einmal unabhängig von der Betriebsgröße und für alle Schlacht- und Zerlegebetriebe. Allerdings hätten die Behörden einen Ermessensspielraum bei der Defi­nition, was ein Schlacht- und Zerlegebetrieb sei, erläuterte ein Sprecher des Ministeri­ums.

Es gehe nicht um den Metzger um die Ecke oder um einen Landwirt, der wenige Male im Jahr ein Tier schlachte. Ziel sei es, zu verhindern, dass neue Hotspots in großen Betrieben entstehen.

Seit Mai hatten sich wiederholt in Betrieben der Fleischbranche in Niedersachsen Mitar­bei­ter mit dem Coronavirus infiziert, zuletzt in einem Wiesenhof-Hähnchen­schlachthof in Lohne bei Vechta.

dpa

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