Politik

Niedersachsen macht mehr Finanzmittel für Altenpflege­ausbildung frei

  • Dienstag, 30. Oktober 2018
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Hannover – Um dem Mangel an Pflegekräften entgegenzutreten, will Niedersachsen mehr Mittel zur Ausbildungsförderung bereitstellen. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die „Stiftung zur Zukunft der Altenpflegeausbildung“ soll in den Landtag eingebracht werden, wie die Landesregierung mitteilte. Das habe das Landeskabinett heute beschlossen.

Künftig soll dabei auch das bislang nicht verwertbare Stiftungsvermögen in Höhe von zehn Millionen Euro bereitgestellt werden. Bislang können nur Zinserträge eingesetzt werden. „Das Stiftungsvermögen soll dafür eingesetzt werden, noch mehr junge Menschen für die Ausbildung zu gewinnen“, erklärte Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann.

Die Stiftung war 2012 aus dem Sondervermögen der damaligen Altenpflegeumlage entstanden. Sie hat den Zweck, die Attraktivität der Altenpflegeausbildung zu erhöhen, um eine ausreichende Zahl qualifizierten Personals in der Altenpflege zu sichern. Gefördert werden sollen insbesondere die Ausbildungsbereitschaft von Einrichtungen, die Attraktivität der Berufe, das Interesse junger Menschen, den Beruf zu ergreifen, sowie Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Ausbildung und den Beruf.

Mit dem Pflegeberufereformgesetz des Bundes werden die Ausbildungen in der Kranken-, in der Kinderkranken- und in der Altenpflege zusammengeführt. Es wird mittelfristig keine originäre Altenpflegeausbildung mehr geben – auf die ist der Stiftungszweck aber bislang zugeschnitten.

Die Landesregierung hat heute zudem beschlossen, die Niedersächsische Altenpflege­ausgleichsverordnung aufzuheben, mit der mittels eines Umlageverfahrens die Entstehung weiterer Ausbildungsplätze erreicht werden sollte.

Mit dem Pflegeberufereformgesetz und der kürzlich beschlossenen Finanzierungs­verordnung lägen auf Bundesebene Regelungen für eine Umlagefinanzierung der zukünftigen Ausbildung in der Pflege vor, hieß es aus Niedersachsen. Ein zusätzliches niedersächsisches Umlageverfahren sei deshalb nicht mehr erforderlich.

dpa/may

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