Niedersachsens Kliniken dürfen COVID-19-Bettenreserven verringern

Hannover – Niedersachsen lockert in der Pandemie die Regelungen für Krankenhäuser. Von morgen an müssen die Kliniken für COVID-19-Patienten Bettenreserven von vier Prozent der Kapazität auf Normalstationen sowie zehn Prozent auf Intensivstationen mit Beatmungsplätzen vorhalten, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums heute sagte.
Dies betreffe alle Kliniken mit Fachabteilung der Kinder- und Jugendmedizin, der Inneren Medizin und der Chirurgie. Bislang sah die Corona-Verordnung vor, dass alle Kliniken 20 Prozent der Bettenkapazität auf den Normalstationen und 25 Prozent auf den Intensivstationen für Coronapatienten freihalten.
Vorgesehen sei ein „atmendes System“, sagte die Sprecherin. Sollte die Kapazität zur Hälfte ausgeschöpft sein, müssten die betroffenen Kliniken binnen 72 Stunden zusätzliche Reserven mobilisieren.
Bei derzeit 162 an COVID-19 erkrankten Patienten auf Normalstationen und 23 auf Intensivstationen hielten die Krankenhäuser damit zunächst 830 Betten auf Normalstationen und 185 Betten auf Intensivstationen vor, sagte Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD).
Die Zahl der Neuinfektionen stieg unterdessen landesweit um 24 auf 13.883 bestätigte Fälle, 645 Menschen starben bisher in Niedersachsen an der Krankheit.
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