Ärzteschaft

Niedersächsischer KV-Vize Schmidt: Kontakt zur 116117 verpflichtend machen

  • Dienstag, 5. Mai 2026
/greenbutterfly, stock.adobe.com
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Berlin – Die Patienten sollten verpflichtet werden, die 116117 vor einer etwaigen weitergehenden Inanspruchnahme von Leistungen der Akut- und Notfallversorgung – etwa einem Gang ins Krankenhaus – zu kontaktieren. Dies forderte heute Thorsten Schmidt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, im Rahmen des 16. Nationalen Fachkongresses Telemedizin.

Eine solche Verpflichtung würde man „sehr gerne“ im Gesetz zur Reform der Notfallversorgung sehen, betonte Schmidt. „Wenn sie weiterhin die Option haben, ins Krankenhaus, in die Notfallambulanzen zu gehen, dann werden sie das auch tun“, so der KV-Vize mit Blick auf die Patienten.

Im Zuge der seit dem 1. Juli 2025 greifenden Neuausrichtung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Niedersachsen habe man die Telemedizin als neue zentrale Versorgungsebene erfolgreich implementiert. Die Quote der Bereitschaftsfälle, die seitdem fallabschließend ohne Fahrdienstalarmierung behandelt werden konnten, betrage mehr als 80 Prozent, erläuterte Schmidt.

Er rief die Gesundheitspolitik zudem dazu auf, die vorhandenen Kapazitäten zu beachten. „Tagsüber, für die mehr als 97 Prozent der Behandlungsfälle, die wir dort versorgen, brauchen wir Ärzte in der Praxis.“ Zusätzliche Fahrdienste oder telemedizinische Modelle könne man in dieser Zeit schlicht nicht leisten.

Zum Hintergrund: Alle Patientinnen und Patienten, die die ärztliche Bereitschaftsdienstnummer 116117 anrufen, werden zunächst einer strukturierten medizinischen Ersteinschätzung (SmED) unterzogen.

Patienten, bei denen eine zeitnahe Behandlung notwendig ist und keine Weiterleitung in eine Praxis möglich erscheint, werden in Niedersachsen obligatorisch telemedizinisch (telefonisch oder per Videostream) durch eine Ärztin oder Arzt betreut.

Die Teleärzte können auch ein elektronisches Rezept und eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Sollte ein Hausbesuch durch den Fahrdienst notwendig sein, wird die Teleärztin oder der Telearzt an den medizinischen Fahrdienst übergeben.

aha

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