Notfall-Reform im Bundeskabinett beschlossen

Berlin – Die medizinische Notfallversorgung in Deutschland soll neu aufgestellt werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu heute einen Gesetzentwurf, der vor allem auf eine bessere Vernetzung der Notaufnahmen der Krankenhäuser zielt sowie die Verzahnung der Rufnummern 116 117 und 112 beinhaltet. Das Gesetz kann nun in die parlamentarischen Beratungen gehen und Anfang 2027 in Kraft treten. Mehrere ärztliche Verbände äußerten scharfe Kritik, auch Krankenhausverbände sehen angesichts der generell geplanten Einsparungen im Gesundheit wenig Spielräume für die Umsetzung.
Mit dem Gesetz soll im mittlerweile dritten Anlauf einer Bundesregierung die Notfallversorgung neu geregelt werden. „Es ist der dritte Anlauf – und in dieser Legislaturperiode wird das Vorhaben Erfolg haben“, betonte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nach der heutigen Kabinettssitzung.
Drei Schwerpunkte listete sie dazu auf: In guter Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger sollen sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) eröffnet werden, die rund um die Uhr erreichbar sind. Hier sollen die Notaufnahme des Krankenhauses, Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung sowie eine - perspektivisch digitale - Ersteinschätzung zusammenarbeiten. Um einer Überlastung der Notaufnahmen vorzubeugen, sollen weitere Notdienstpraxen zu festgelegten Zeiten – etwa an Wochenenden – unterstützen.
Häusliche Besuche beim Patienten sollen erst dann vermittelt werden, wenn weder eine Weiterleitung zur Arztpraxis, eine telemedizinische Behandlung noch eine Versorgung in einem Notfallzentrum im Einzelfall geeignet sind, beschreibt es der Gesetzesentwurf. Kooperationspraxen in der Nähe eines INZ sollen auch die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Den detaillierten Ablauf sowie die Feststellung des geeigneten Ortes für ein INZ sollen die Selbstverwaltung sowie die Bundesländer regeln.
In eng begrenzten Situationen sollen in den INZ Ärztinnen und Ärzte auch Notfallmedikamente abgeben können. Diese Regelung kam auf den letzten Metern des Gesetzesentwurf in die jetzige Kabinettsfassung.
Zweiter Schwerpunkt des Gesetzes ist die Verknüpfung der Rufnummern 116117 sowie der 112. Die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sollen künftig auch akute Anrufe entgegennehmen und entsprechend in die notwendige Versorgungsebene weiterleiten können. In einigen KV-Regionen werden bereits jetzt beide Rufnummern verknüpft, künftig soll dies bundesweit so sein.
Medizinische Notfallrettung als Sachleistung
Als dritten Schwerpunkt nannte die Ministerin die medizinische Notfallrettung, die künftig als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialbuch V geführt wird. Dabei soll das medizinische Notfallmanagement, die medizinische Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden, heißt es dazu aus dem Ministerium. Damit wird die Finanzierung verändert, und es werden nicht mehr nur reine Transportkosten übernommen.
„Verträge zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Leistungserbringern der medizinischen Notfallrettung führen zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit sowohl für die Leistungserbringer als auch für Versicherte“, so das Ministerium. Ob sich damit die aktuellen Auseinandersetzungen zwischen den Krankenkassenverbänden, Kommunen und Transportunternehmen in Brandenburg sowie in Nordrhein-Westfalen beilegen lassen, halten politische Beobachter für nicht gegeben.
Um die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung voranzutreiben und auch die Vernetzung der Leitstellen über einen Zeitraum von fünf Jahren sicherzustellen, sollen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes insgesamt 225 Millionen Euro ausgegeben werden, betonte Ministerin Warken.
Im Zuge des Gesetzes soll zudem ein “Fachgremium medizinische Notfallrettung“ eingesetzt werden, um so eine bundesweit einheitliche Qualität bei der medizinische Notfallrettung zu erreichen. Darin vertreten sein sollen die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer, die medizinischen Fachgesellschaften sowie der GKV-Spitzenverband und die Bundesländer. Alle sollen ein Stimmrecht in dem Gremium erhalten, „um die fachliche Expertise im Gremium zu stärken“.
Vorgesehen ist im Gesetzesentwurf auch die Vernetzung mit Ersthelfer-Apps. So sollen die Rettungsleitstellen bundesweit auf die Apps von freiwilligen Ersthelfern Nachrichten verschicken können, wenn in der Nähe eine Person mit plötzlichem Herzkreislaufstillstand gemeldet werden. Damit soll „das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes“ verkürzt werden.
Gemischte Reaktionen
Die Reform ist der inzwischen dritte Anlauf einer Bundesregierung, neue Regelungen für das Zusammenspiel von ambulanter und stationärer Versorgung in der Notsituation sowie zu Zeiten, in denen die Arztpraxen geschlossen sind, vorzugeben.
Einen ersten Entwurf hatte das Ministerium schon im November 2025 vorgelegt, vor zwei Wochen dann eine erweiterte Version in den Umlauf gebracht. Auch die Ampel-Regierung hatte eine Notfallreform fast fertig – am Tag der öffentlichen Anhörung im Parlament zerbrach jedoch die Koalition. Da die schwarz-rote Koalition lange keinen Entwurf aufgesetzt hatte, hatte die grüne Bundestagsfraktion hatte selbst ein Gesetz auf den Weg gebracht, auch eine Anhörung dazu fand bereits statt.
Entsprechend reagierte heute der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen: „Die Bundesregierung hat heute im Kabinett den lange überfälligen Entwurf zur Reform der Notfallversorgung beschlossen.“ Bei den Diskussionen um die Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger für die Rettungsdiensteinsätze In Brandenburg und Nordrhein-Westfalen zeige sich, „was passiert, wenn der Bund zu lange zögert“, so Dahmen weiter.
Zwar beinhalte der Entwurf viele wichtige Punkte und sei auch bei der Digitalisierung weiterentwickelt worden, betonte Dahmen, vieles sei aber auch „unfertig“. So fehlten ihm, der selbst als Notarzt tätig ist, die Vorhaltefinanzierung für Notaufnahmen sowie die kostendeckende Vergütung für ambulante Behandlungen, wenn diese vom Rettungsdienst zugewiesen wurden. Auch müsse es bundesweit einheitliche Vorgaben für Leitstellen bei den Hilfszeiten und der Qualifikation der Einsatzkräfte geben.
Die Linken im Bundestag sehen in der Notfallreform das „Chaos zementiert und zur Strategie erklärt“. Stella Merendino, Sprecherin für Krankenhaus- und Notfallversorgung der Fraktion, kritisierte, dass Ministerin Warken die Strukturen reformieren und nicht sparen wolle. „Ihre Vorschläge sind jedoch weder personell noch finanziell unterfüttert.“ Aus ihrer Sicht ist die 116117 der möglichen Last an Anrufenden nicht gewachsen. „Was hier entsteht, ist kein funktionierendes System, sondern ein digitales Labyrinth“, so Merendino weiter, die als Intensivpflegekraft gearbeitet hat.
Naturgemäß anders bewertet die stellvertretende Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, den Gesetzesentwurf. „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss machen wir die Notfallversorgung nun noch besser, übersichtlicher und effizienter“, sagte sie in einer Mitteilung. Und weiter: „Künftig arbeiten Notruf, ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notaufnahmen enger zusammen, damit Patientinnen und Patienten schneller dort ankommen, wo ihnen am besten geholfen werden kann. Das bedeutet konkret: weniger Umwege, kürzere Wartezeiten und eine passgenauere Behandlung.“
Ärzteverbände: Kein Fachpersonal für ambulante 24/7-Versorgung
Die ärztlichen Verbände bewerten das Gesetzesvorhaben sehr kritisch – vor allem die Verpflichtung zu einem durchgängigen ambulanten Notfalldienst steht in der Kritik.
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), sagte hierzu, es sei auch vor dem Hintergrund der aktuellen Einsparvorhaben in allen Leistungsbereichen „weder sachgerecht noch leistbar“, dass der Gesetzentwurf vorsieht, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf rund um die Uhr und damit auch während der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen über die Nummer 116 117 telemedizinische und aufsuchende Angebote vorzuhalten.
Zu kritisieren ist aus Sicht der BÄK auch, dass der Gesetzentwurf anstelle eines übergreifenden, einheitlichen Ersteinschätzungssystems ein Nebeneinander verschiedener Instrumente mit jeweils unterschiedlichen Steuerungsfolgen vorsieht. Darüber hinaus fehle es an einer entsprechend geregelten Verbindlichkeit zur primären Inanspruchnahme einer Ersteinschätzung.
Das parlamentarische Verfahren müsse nun genutzt werden, um zu substanziellen Änderungen zu kommen. „In der Notfallversorgung und beim Rettungsdienst brauchen wir dringend mehr Stringenz und verbindlichere Versorgungspfade. Ziel muss eine Entlastung der Strukturen sein, damit die Versorgung echter Notfälle wieder im Mittelpunkt steht. Diesem Anspruch wird der jetzt vorgelegte Kabinettsentwurf nicht gerecht“, so Reinhardt.
„Einerseits will das Bundesgesundheitsministerium dem ambulanten Bereich in seinem sogenannten GKV-Stabilisierungsgesetz mehr als fünf Milliarden Euro wegnehmen, andererseits bläht es in seiner Kabinettsvorlage einer Notfallreform das Leistungsversprechen in unzumutbarer Art und Weise auf“, so die drei Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, in einer ersten Reaktion.
Die Vorgabe, eine durchgängige telemedizinische sowie aufsuchende Versorgung bereit zu stellen, sei nicht zu erfüllen. „Wie wir im Vorfeld mehrfach ausgeführt haben, gibt es für derartige Mehrfachstrukturen keine personellen Ressourcen. Es hilft nichts, es trotzdem ins Gesetz zu schreiben.“
Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sieht bei dem Gesetz der Bundesregierung „Versprechen an Patientinnen und Patienten, die sie nicht halten können“. Denn auch die Verbandvorsitzenden Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier erklärten, dass für solch einen Dienst die nötigen Hausärztinnen und Hausärzte sowie nicht-ärztliche Fachkräfte nicht vorhanden sind. „Die Folge wird sein, dass Hausärztinnen und Hausärzte sowie nicht-ärztliche Fachkräfte aus den Praxen abgezogen werden müssten, um in der Notfallversorgung zu arbeiten.“
Auch die Regelungen zum Dispensierrecht „sind nicht zu Ende gedacht“, so Buhlinger-Göpfarth und Beier. Es sei wichtig, dass Medikamente im Notdienst abgegeben werden können. „Weswegen das allerdings nur in den Notdienstpraxen und nicht im Bereitschaftsdienst – also, wenn wir die Menschen nachts und am Wochenende zu Hause aufsuchen – möglich sein soll, erschließt sich überhaupt nicht.“
Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ) sieht das Gesetz „aus der Zeit gefallen“. Man erlebe „ein Maß von Realitätsverweigerung und Beratungsresistenz im BMG, das erschrecken muss“, so Verbandspräsident Michael Hubmann. „Unmittelbar nach dem Spargesetz öffnet das BMG ein Füllhorn zusätzlicher Leistungen.“ Auch für Pädiater sei die vorgesehene Zeit in Notdienstpraxen parallel zur regulären Öffnungszeit der Praxen nicht schulterbar.
„Wenn das Ministerium die unkoordinierte und übermäßige Inanspruchnahme der Notaufnahmen und des Bereitschaftsdienstes durch Bagatellfälle nicht beendet, sondern im Gegenteil mit 24/7-Videosprechstunde weiter an der Überlastungsschraube dreht, schadet man der Gesundheit der Menschen und gefährdet die Patientinnen und Patienten, die mit einem tatsächlichen medizinischen Notfall auf unmittelbare Hilfe angewiesen sind“, warnte Hubmann.
Krankenhäuser: Enge finanzielle Spielräume
Auch die Krankenhausverbände kritisieren die Pläne. „Der Kabinettsbeschluss zur Notfallreform verkennt die Realität in den Krankenhäusern. Während die Politik massive Kürzungen durchsetzt und viele Kliniken wirtschaftlich an den Abgrund führt, erwartet sie gleichzeitig deren Beteiligung an neuen Strukturen, für die die Krankenhäuser nicht zuständig sind und die das Defizit weiter erhöhen. Das ist realitätsfern und kann von den meisten Kliniken auch nicht geleistet werden“, betonte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
So würden 13 Millionen Patienten in den Krankenhäusern versorgt, die eigentlich in die ambulante Versorgung gehörten. Pro Patient gebe es einen Verlust von 100 Euro, da die Vergütungen zu niedrig kalkuliert seien, sagte Gaß weiter. Bei der Organisation der INZ sieht die DKG große organisatorische wie finanzielle Probleme.
Eine konsequente Steuerung der Patienten in der Notfallversorgung fordert der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV). Weiterhin gebe es mehrere Zugangspunkte mit unterschiedlichen Ersteinschätzungen. Diese seien zwar miteinander verknüpft, schafften aber keine Klarheit, sondern Verwirrung. „Was wir brauchen, ist eine verbindliche Akutleitstelle, die 112 und 116117 zusammenführt. Eine Nummer, eine Ersteinschätzung, eine klare Zuweisung“, so Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.
Für den Verband der Universitätsklinika ist die Umsetzung vor Ort wichtig. „Entscheidend wird am Ende aber sein, dass alle Akteure der Versorgungskette ihre Rolle annehmen. Ohne eine konsequente Wahrnehmung dieser Verantwortung wird die Reform ihre Wirkung nicht entfalten“, so Jens Scholz, Vorsitzender des Verbandes. Sein Plädoyer: „Krankenhäuser der G-BA-Stufen 2 und 3 sollten dabei automatisch als Standorte für Integrierte Notfallzentren festgelegt werden, um eine flächendeckende und leistungsfähige Notfallversorgung zu gewährleisten.“
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, erklärte: „Das heute verabschiedete Notfallgesetz des Bundesgesundheitsministeriums denkt die Notfallversorgung und den Rettungsdienst gemeinsam in einem Gesetz. Dieser Schritt war längst überfällig, denn so werden wir endlich eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten im Notfall erhalten.“
Man begrüße zudem die Einführung eines standardisierten digitalen Ersteinschätzungsverfahrens, das bundesweit Patientinnen und Patienten nach ihrem medizinischen Behandlungsbedarf in die richtige Versorgungsebene leiten soll. Um das Ersteinschätzungsverfahren aufzusetzen, sei der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) genau das richtige Beratungsgremium, so Stoff-Ahnis.
Krankenkassen fordern Tempo
Das jetzt bei der Notfallreform Tempo gemacht wird, sei zu begrüßen, betonte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Eine Neuregelung der Notfallversorgung sei angesichts dauerhaft überlasteter Notaufnahmen und hoher Kosten überfällig. Der Gesetzentwurf könne die richtigen Weichen dafür stellen, ineffiziente Strukturen abzubauen und Hilfesuchende künftig schnell in die passende Versorgungsebene zu lenken.
Auch die Betriebskrankenkassen begrüßten die vom Kabinett beschlossene Weiterentwicklung der Notfallversorgung. „Die Reform setzt einige gute Impulse für eine gezieltere Steuerung der Versorgung, mehr Transparenz und eine bessere digitale Vernetzung“, kommentierte Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes, den Kabinettsbeschluss.
Insbesondere die Einbindung des Rettungsdienstes in das SGB V sowie die klarere Definition des rettungsdienstlichen Notfalls bewerte man positiv, so Klemm. Die vorgesehene strukturierte Ersteinschätzung, die digitale Notfalldokumentation und die Übergabe relevanter Informationen mittels elektronischer Patientenakte (ePA) stärkten zudem die sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Allerdings sieht der BKK Dachverband auch noch Nachbesserungsbedarf – insbesondere bei der Vereinheitlichung der Verfahren zur Ersteinschätzung.
Einen nochmaligen Aufschub der Notfallreform sollte es nicht geben, warnte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Der Gesetzesentwurf enthalte sehr wichtige Regelungen, die die AOK-Gemeinschaft seit Jahren einfordere. Dazu gehörten insbesondere die flächendeckende Einrichtung von Integrierten Notfallzentren an ausgewählten Krankenhäusern, die Verankerung von Rettungsdienstleistungen im Sozialgesetzbuch V sowie die Vernetzung der Leitstellen des Rettungsdienstes und der neuen Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen zu einem Gesundheitsleitsystem.
Kritisch sieht man bei AOK-Bundesverband den vorgesehenen „jederzeit verfügbaren aufsuchenden Dienst“ durch Vertragsärztinnen und -ärzte in der angedachten Form. Mit dem geplanten 24/7-Angebot würde man ein konkurrierendes und schwer abgrenzbares zusätzliches Angebot während der Praxisöffnungszeiten schaffen – welches Doppelstrukturen „mit erheblichen wirtschaftlichen und personellen Ressourcen“ bedinge.
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