Nonnemacher verteidigt Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeberufen

Potsdam – Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeberufen verteidigt. Eine sehr hohe Impfquote sei für Beschäftigte mit Kontakt zu vulnerablen Personengruppen essenziell, betonte die Ministerin heute im Landtag.
Die Impfung reduziere zumindest das Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren und an andere Menschen zu übertragen, sagte sie. Zu Beginn der Pandemie habe es in Krankenhäusern und Pflegeheimen Ausbrüche mit teilweise hohen Todesfallzahlen gegeben.
Ihr seien bislang keine Fälle bekannt, in denen wegen fehlender Impfung ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde, sagte Nonnemacher. Die Gesundheitsämter übten ihren Ermessensspielraum stets mit Augenmaß aus, meinte sie. Laut Gesundheitsministerium gibt es nach dem jüngsten Stand vom 9. Juni in den betroffenen 1.640 Einrichtungen im Land aber knapp 8.000 Mitarbeiter, die keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben.
Die AfD-Fraktion hatte beantragt, die Landesregierung solle sich auf Bundesebene für die Abschaffung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht einsetzen. Unter anderem sei diese den Beschäftigten gegenüber unverhältnismäßig, sagte die AfD-Abgeordnete Daniela Oeynhausen. Zudem könnten drohende Arbeitsverbote die ohnehin angespannte Personallage in diesen Berufen verschärfen.
Der SPD-Abgeordnete Björn Lüttmann räumte in der Debatte ein, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht umstritten sei. Daher werde die Durchführung dieser Maßnahme gerade auf Bundesebene ausgewertet.
Falls die Bundesregierung dann bei der Abwägung zum Schluss komme, Änderungen bei der Impfpflicht vorzunehmen, müsse der Bundestag entscheiden, sagte Lüttmann. „Und genau dorthin gehört die Debatte auch.“
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