Politik

Nordrhein-Westfalen: Diskussion um „Fehlfahrten“ im Rettungsdienst

  • Montag, 17. November 2025
/pattilabelle, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium sieht keine Rechtsgrundlage, um künftig für die Kosten sogenannter Fehlfahrten der Rettungsdienste aufzukommen. Die Kosten rettungsdienstlicher Aufgaben hätten laut Gesetz die kommunalen Träger zu übernehmen, teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit. 

Das Land habe auch keine rechtliche Handhabe, die Krankenkassen zur Kostenübernahme für Fehleinsätze zu verpflichten, erklärte das Ministerium. Der Städtetag NRW hatte jüngst davor gewarnt, dass die Kommunen in Kürze gezwungen sein könnten, für einen Teil der Rettungseinsätze Gebührenbescheide an die Bürger zu schicken. Grund seien gescheiterte Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Kosten der Fehlfahrten. 

Dabei handelt es sich etwa um Einsätze, bei denen die Patienten nicht ins Krankenhaus gefahren werden, weil eine Behandlung vor Ort ausreiche. Nach Angaben des Städtetags würde das etwa jede fünfte Fahrt von Rettungsdiensten in Nordrhein-Westfalen betreffen. 

Insgesamt kämen auf die Kommunen hochgerechnet Kosten von mindestens einer Viertelmilliarde Euro jährlich zu, falls sie einspringen würden, rechnete der Verband vor. Angesichts des Rekorddefizits der kommunalen Haushalte sei das aber nicht zu leisten. 

„Das Geld müssten sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dann selbst bei den Krankenkassen zurückholen“, stellte der Vorsitzende des Städtetags NRW, Bochums Oberbürgermeister Thomas Eiskirch, fest. Das wäre allerdings bürokratisch und berge eine große Gefahr: „Wer das erste Mal eine Rechnung für einen Rettungseinsatz bekommt, überlegt es sich beim nächsten Notfall zweimal, ob er die 112 wählt.“

Der Städtetag forderte das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) auf, schnell zu handeln und in den Verhandlungen mit den Krankenkassen zu vermitteln, damit doch noch eine Lösung gefunden werde. „Wenn das nicht gelingt, sollte das Land uns zur Hilfe kommen und bis auf Weiteres die Kosten für die Fehlfahrten übernehmen.“ 

Das Land setze sich dafür ein, „denkbare Kompromisse auszuloten“, versicherte das NRW-Gesundheitsministerium. Über die Anzahl der Fehlfahrten lägen der Behörde keine landesweiten Zahlen vor. 

Aus Sicht des Städtetags ließe sich das Problem auch beheben, wenn der Bund eine Gesetzeslücke im Sozialgesetzbuch schließe: „Dort sollte klar geregelt sein, dass der Rettungseinsatz auch abgerechnet werden kann, wenn eine Behandlung vor Ort stattgefunden hat oder die Patienten in eine Arztpraxis gefahren werden und nicht unbedingt im Krankenhaus landen“, forderte der Verband. Zunächst benötigten die Städte aber „eine Ad-hoc-Lösung und die Zusage des Landes, dass wir nicht auf den Kosten sitzenbleiben“.

dpa

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