Politik

Nordrhein-Westfalen will Gesetz nach Gewalttaten psychisch Kranker verschärfen

  • Donnerstag, 12. März 2026
/picture alliance, Patrick Pleul
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Düsseldorf – Als Konsequenz aus bundesweit mehreren blutigen Gewalttaten von psychisch kranken Menschen soll die Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen (NRW) künftig besser geschützt werden. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) stellte einen verschärften Gesetzesentwurf zu Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten vor. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Landtag verabschiedet werden.

Gerichte bekommen nach Angaben Laumanns künftig 24 Stunden mehr Zeit, um eine sofortige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik – etwa bei besonderen Erregungszuständen – zu bestätigen. Bisher musste die Unterbringung bereits am Folgetag bestätigt werden. Um frühzeitige Entlassungen zu vermeiden, sollen ausschließlich die Amtsgerichte darüber entscheiden dürfen, sagte Laumann.

Schon bei der Anordnung der Unterbringung einer Person dürfen Beurlaubungen gerichtlich ausgeschlossen oder unter Vorbehalt gestellt werden. Aktuell dürfen Kliniken in eigener Verantwortung über Beurlaubungen von Patienten bis zu zehn Tage entscheiden.

Viele betroffene Menschen sind nach Angaben Laumanns nicht gefährlich, wenn sie ihre Medikamente regelmäßig nehmen. Ist das der Fall, sollen und dürfen sie nicht durchgängig untergebracht werden. Im Gesetzentwurf ist daher eine Pause verankert. Damit soll eine von den Krankenhäusern beaufsichtigte strukturierte Medikamenteneinnahme ermöglicht werden.

Mehr Informationen über psychisch Kranke

Der Informationsfluss zwischen Kliniken, Behörden und Unterbringungseinrichtungen über psychisch kranke Menschen mit möglichem Gefährdungspotenzial soll verbessert werden. Kliniken müssen den sozialpsychiatrischen Diensten künftig alle relevanten Informationen für die Nachsorge weitergeben anstatt wie bisher nur eine allgemeine Entlassungsmitteilung.

Die sozialpsychiatrischen Dienste müssen mit den Sicherheitsbehörden und Ausländerbehörden zusammenarbeiten. Auch Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge müssen beteiligt werden.

„Es ist besonders wichtig, dass die Polizei weiß, wenn eine Person, die sich fremdgefährdend verhalten könnte, aus einer Klinik entlassen wird“, sagte Laumann. Zugleich betonte er: „Wir machen kein allgemeines Register von psychisch erkrankten Personen mit Gewaltpotenzial.“

Künftig werden flächendeckend sogenannte gemeindepsychiatrische Verbünde in allen 53 Kreisen Pflicht. Damit soll die Vor- und Nachsorge von Betroffenen verbessert werden. Die Verbünde sollen auch Themen wie Verschuldung, Wohnsituation und Eingliederungshilfe in den Blick nehmen.

Bereits 2025 hatten die Innenminister von Bund und Ländern Beschlüsse gefasst, um das Risiko für Gewalttaten durch psychisch kranke Personen zu reduzieren. Dafür müssten die Erkenntnisse von Gesundheits- und Sicherheitsbehörden besser zusammengebracht werden, hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gesagt.

In der Debatte über schwere Gewalttaten von Menschen mit psychischen Erkrankungen hat sich die größte wissenschaftliche Fachgesellschaft in dem Bereich gegen einseitige sicherheitspolitische Verschärfungen gestellt.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) betont, dass der wirksamste Schutz vor gewalttätigem Verhalten bei psychischen Erkrankungen „nicht in einer Ausweitung der sicherheitspolitischen Gefahrenabwehr“ besteht – sondern in früher Diagnostik, leitliniengerechter Behandlung und sozialräumlich vernetzter Begleitung und Unterstützung der Betroffenen.

Die DGPPN hat ein Bündel an Maßnahmen vorgelegt, mit denen die Vorsorge und die Behandlungsangebote verbessert und die Teilhabe der Betroffenen mit schweren psychischen Erkrankungen gefördert werden könnten. Teilweise handelt es sich um Angebote, die es stellenweise in Deutschland oder im Ausland schon gibt.

dpa/ggr

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