Notfallsanitätergesetz soll auf den Prüfstand

Biberach – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zieht es offenbar in Erwägung, das Notfallsanitätergesetz zu überprüfen. Das wurde heute bei einem Besuch Spahns beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Biberach deutlich. Hoffnung auf eine Gesetzesänderung möchte der Minister aber nicht machen.
2013 hatte der Bundestag ein neues Notfallsanitätergesetz beschlossen. Der bisherige Beruf des Rettungsassistenten wurde damit in die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ überführt. Die Ausbildung wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Zudem wurden dem Notfallsanitäter weitere Aufgaben übertragen.
Für Kritik von Ärzten hatte damals insbesondere gesorgt, dass Notfallsanitäter in der Erstversorgung „in besonderen Fällen“ seit den Änderungen auch invasive Maßnahmen durchführen dürfen. „Eine solche Situation ist gegeben, wenn das Leben des Patienten in Gefahr ist oder es wesentlichen Folgeschäden vorzubeugen gilt, die durch Verzögerungen von Hilfeleistungen drohen“, heißt es in der Begründung des Gesetzestextes. „Es muss sich um eine konkrete Gefährdungssituation handeln, die insbesondere voraussetzt, dass eine Ärztin oder ein Arzt nicht rechtzeitig anwesend sein kann.“
In diesem Fall diene die Übernahme von Tätigkeiten, die normalerweise der ärztlichen Behandlung vorbehalten sind, dem Schutz des Lebens oder der Gesundheit des Patienten als besonders hohem Schutzgut. „Die Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten ist zeitlich befristet“, heißt es weiter. „Sie besteht nur bis zum Eintreffen einer notärztlichen oder sonstigen ärztlichen Versorgung.“
Ruf nach Versicherung
Notfallsanitäter und DRK hatten zuletzt wiederholt darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung für das Handeln des Notfallsanitäters im Einsatz problematisch ist. Je nach Fall und Einschätzung sind Notfallsanitäter demzufolge nicht über eine Versicherung abgesichert und müssten im Zweifelsfall mit ihrem Privatvermögen haften. Handeln sie hingegen im Einsatz nicht, könnten sie auch wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden.
„Notfallsanitäter brauchen Rückendeckung. Es muss eine Versicherung geben, die die Haftpflichtfrage klärt, um Rechtssicherheit für Notfallsanitäter zu schaffen“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Biberach, Michael Mutschler. Er betonte, in Baden-Württemberg gebe es keinen Haftpflichtversicherer, der für das Risiko dieser Grauzone einstehe.
Mutschler versicherte, es gehe nicht darum, den Notarzt zu ersetzen, sondern Erkrankten schnelle Hilfe zu ermöglichen. „Wir sind ländlich strukturiert und haben lange Wege. Das therapiefreie Intervall könnte so verkürzt werden.“ Das DRK hält eine Gesetzesanpassung daher für erforderlich, um Rechtssicherheit für Notfallsanitäter zu schaffen.
Gesundheitsminister Spahn erklärte heute, dass ihm das Versicherungsproblem nicht bekannt sei. Er wolle gegebenenfalls mit Versicherern das Gespräch suchen. Grundsätzlich verwehre er sich nicht dagegen, das Gesetz noch einmal zu überprüfen, sagte Spahn weiter. Sein Ministerium sei bereits im Austausch mit Ländern und Verbänden. Allerdings könnten auch Änderungen konkrete Situationen nicht abschließend regeln. „Für jede Notsituation wird es am Ende nicht ganz ohne Ermessen gehen – selbst wenn wir das Gesetz ändern.“ Es gebe letztlich einen „Teil von Tätigkeiten“, der „grundsätzlich ärztlichem Tun, der Heilkunde, vorbehalten“ sei, sagte der Minister.
Bundesärztekammer (BÄK) und andere Ärzteverbände hatten damals bereits die Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten kritisiert. „Durch die beabsichtigte unbegrenzte Übergabe der ärztlichen Maßnahmen an Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, die durch eine dreijährige Ausbildung nicht annäherungsweise auf die Folgeabschätzung ihres Handelns, insbesondere auf die Beherrschung der möglichen Komplikationen, vorbereitet werden, ist eine Verschlechterung der notfallmedizinischen Versorgung und eine Verminderung der Patientensicherheit zu befürchten“, heißt es in einer damaligen Stellungnahme der BÄK.
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