Politik

Notfallversorgung: Bundesrat stimmt Erweiterung der Portalpraxen zu

  • Freitag, 23. März 2018
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Berlin – Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) hat heute eine Bundesratsinitiative für die Weiterentwicklung von Portalpraxen in den Bundesrat eingebracht, die anschließend in die Fachausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen wurde. Ziel der Initiative aus Schleswig-Holstein ist es, das Sozialgesetzbuch V zu ändern und so die Voraussetzungen der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit im ärztlichen Notdienst zu verbessern.

„Was so sperrig klingt, ist nicht mehr und nicht weniger als ein zukunftsorientierter Beitrag zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit – hier im ärztlichen Notdienst“, sagte Garg in seiner Rede im Bundesrat. Die Idee nehme einen Lösungsvorschlag auf, der vor zweieinhalb Jahren schon einmal das Licht des Gesundheitsausschusses des Bundes erblickt hatte. „Jetzt wird es hohe Zeit, dieses Thema ernsthaft anzupacken, denn die Situation hat an Dramatik nicht verloren – die Schlagzeilen der Grippewelle der vergangenen Wochen sprechen für sich“, so der Minister.

Der von ihm eingebrachte Gesetzesentwurf sieht die Weiterentwicklung der Portalpraxen vor, indem er die bislang für sie geltende zeitliche Begrenzung aufhebt. Sie dürften dann rund um die Uhr und an allen Tagen als erste Anlauf- und Verteilstelle für Patienten dienen. Bislang dürfen Portalpraxen nur während der Notdienstzeiten öffnen – also außerhalb der üblichen Sprechzeiten der niedergelassenen Ärzte.

„Die so weiterentwickelten Portalpraxen sorgen dafür, dass Notfallkapazitäten denen zugutekommen, die sie wirklich benötigen. Das schont Ressourcen, die anderswo dringender benötigt werden“, erklärte Garg. Die Öffnung sei nicht nur Grund­voraussetzung für einen sektorenübergreifenden Versorgungsansatz.

Sie sei letztendlich auch notwendiger Bestandteil der gemeinsamen Vorschläge von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Marburger Bund sowie des Sachverständigen­rats „zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen zur Reform der Notfallversorgung“. „Mit anderen Worten: Diese Bundesratsinitiative ist der erste wichtige Meilenstein auf dem Weg zu einer grundlegenden Reform der Notfall­versorgung“, betonte Garg.

hil/sb

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