Schleswig-Holstein will Notfallversorgung mit Bundesratsinitiative verbessern
Kiel – Schleswig-Holstein hat eine Bundesratsinitiative angestoßen, um die Notfallversorgung von Patienten zu verbessern. Mit den Plänen, die einen Ausbau der Portalpraxen vorsehen, befasst sich am 23. März der Bundesrat. „Mit unserer Initiative wollen wir die Voraussetzung für eine deutliche Entlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern erreichen“, sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) heute.
Durch den vorgelegten Gesetzentwurf soll im Sozialgesetzbuch V eine Änderung erfolgen, um in begründeten Ausnahmefällen eine Entlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser auch während der Sprechstundenzeiten zu ermöglichen. Die jetzt schon möglichen Kooperationsverträge sollen damit erweitert werden. Die weiterentwickelten Portalpraxen könnten so effektiv dazu beitragen, dass Notfallkapazitäten denen zugutekommen, die sie wirklich benötigten, so Garg.
Noch vor zwei Jahren habe der Vorschlag keine Aussicht auf Erfolg gehabt, sagte Garg. „Jetzt bin ich vorsichtig optimistisch.“ Inzwischen sei auch „in anderen Bundesländern die Not so groß, dass eine große Bereitschaft bestehe, neue Wege zu gehen“. Gibt es am 23. März im Bundesrat keine Mehrheit, hofft Garg zumindest auf eine Experimentierklausel, um das Modell in Schleswig-Holstein testen zu können. 15 Millionen Euro stehen in den kommenden Jahren dafür bereit.
Garg verwies als Grund für den Vorstoß darauf, dass sich die ambulante Versorgung akuter Erkrankungen in den vergangenen Jahren in Richtung Krankenhäuser verschoben hat. Dabei handele es sich zu einem hohen Anteil um Patienten mit nicht akutem Behandlungsbedarf. „Damit werden Ressourcen in Anspruch genommen, die eigentlich für die Versorgung von Menschen mit akut lebensbedrohlichem Behandlungsbedarf zur Verfügung stehen sollten“, erklärte Garg. Der Gesundheitsminister erwartet, dass eine neue Bundesregierung und die Bundesländer die Initiative befürworten, um dieser Herausforderung wirkungsvoll zu begegnen.
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und die Landeskrankenhausgesellschaft (KGSH) zeigten sich erfreut über die Initiative. Patienten müssten dort versorgt werden, wo es nach Schwere und Dringlichkeit der Erkrankung angemessen sei, sagte Ralph Ennenbach, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVSH. Ziel müsse es sein, die immer knapper werdenden personellen Ressourcen im ambulanten und stationären Bereich besser zu nutzen.
„Eine Entlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser durch die Aufhebung der Beschränkung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KVSH in den sprechstundenfreien Zeiten bringt für alle Seiten nur Vorteile“, betonte Bernd Krämer, Geschäftsführer der KGSH. Patienten würden somit fachgerecht und zügig dem für sie erforderlichen Versorgungsbereich zugewiesen. Darüber hinaus werde das „ohnehin stark beanspruchte Klinikpersonal“ entlastet und die Wartezeiten in den Notfallambulanzen könnten deutlich sinken.
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