Politik

NRW fördert Telemedizin in der ambulanten Patientenversorgung mit zwei Millionen Euro

  • Freitag, 25. Oktober 2019
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Düsseldorf – Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) fördert die Telemedizin im ambulanten Bereich mit zwei Millionen Euro. Ein entsprechendes Förderprogramm hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Hausärzteverbänden des Landes sowie den Krankenkassen entwickelt. „In der Vergangenheit haben wir vorwiegend Einzelprojekte gefördert. Jetzt ist es an der Zeit, die Ergebnisse in die Fläche zu bringen und die Vorteile der Telemedizin jedem Patienten unabhängig von sei­nem Wohnort zugänglich zu machen“, sagte NRWs Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Im Rahmen des Programms können Arztpraxen, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Hospize die Förderung technischer Telemedizinkomponenten und E-Health-Fortbildungen beantragen. Gefördert wird zum Beispiel die technische Infrastruktur für Telekonsile, für Video­sprechstunden zwischen Ärzten und Patienten, zur telemedizinisch gestützten Delegation oder zur elektronischen Visite in der Pflege.

Zahlreiche Fortbildungen im Bereich Telematik und Telemedizin sowie die Fortbildungen zur Entlastenden Versorgungsassistentin (EVA) oder zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) sind ebenfalls zuwendungsfähig. Die Förderanträge können bis zum 16. Februar 2020 gestellt werden.

„Telemedizinische Anwendungen können im Versorgungsalltag einen großen Nutzen dar­stellen. Ich begrüße die Initiative von Minister Laumann, den Ausbau der Telemedizin in Nordrhein-Westfalen finanziell zu fördern, daher sehr“, sagte Thomas Müller, Vorstandsmit­glied der KV Westfalen-Lippe.

„Das Engagement ist eine sinnvolle Ergänzung unseres gezielten Einsatzes für telemedi­zinische Projekte und Produkte, die das Potenzial haben, die Qualität der Versorgung nachhaltig zu erhöhen und die zunehmend knappen ärztlichen Ressourcen zu schonen“, sagte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.

hil

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