NRW-KVen gegen Öffnung kleiner Kliniken für die ambulante Versorgung
Düsseldorf – Die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNO) und Westfalen-Lippe (KVWL) sprechen sich gegen die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geäußerten Überlegungen aus, kleine Krankenhäuser für die ambulante Versorgung zu öffnen. „Gerade aus einer sektorenübergreifenden Perspektive ist dies der falsche Ansatz“, erklärte Frank Bergmann.
„Offenkundig lässt sich das BMG vor allem von der Sorge um die wirtschaftliche Zukunft kleiner Häuser leiten“, so der Vorstandsvorsitzende der KVNO weiter. Seiner Ansicht nach ist es nicht Aufgabe der Vertragsärzte, finanziell angeschlagene und unwirtschaftlich arbeitende Kliniken durch das Umverteilen vertragsärztlicher Honorare am Leben zu erhalten. Der Vorstoß lege vielmehr schonungslos die Versäumnisse der Politik offen, nicht längst flächendeckend eine bedarfsgerechte und dabei wirtschaftlich tragfähige Kliniklandschaft etabliert zu haben.
Bergmann bezog sich mit seiner Kritik auf Überlegungen, die der Leiter der Abteilung Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung im Bundesministerium für Gesundheit, Ulrich Orlowski, vor einigen Tagen auf der zweiten Konferenz „Innovative Versorgung in Brandenburg“ geäußert hatte. Danach erwägt das Ministerium, Kliniken mit weniger als 150 Betten umfassend in die vertragsärztliche Versorgung einzubeziehen – und dies unabhängig von der örtlichen ambulanten Versorgungssituation. Denn nicht jedes kleinere Haus, das wirtschaftlich nicht überleben könne, sei deshalb überflüssig, so der Ministerialbeamte.
„Es kann nicht sein, dass stationäre Überkapazitäten stets mit dem Hinweis auf die Erfordernisse der Sicherstellung perpetuiert werden“, betonte Bergmann. Für diese Fälle habe die Politik gerade erst die Sicherstellungszuschläge etabliert. Mit dem Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes im vergangenen Jahr können Kliniken in ländlichen Regionen diese Zuschläge bekommen, wenn sie für die medizinische Versorgung unverzichtbar sind.
Erst im November hatte sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf eine bundeseinheitliche Regelung zur Zahlung der Zuschläge verständigt. Demnach können bis zu 80 Kliniken sie erhalten. Nach Ansicht von Frank Bergmann sind sie aber gar nicht das Problem. „Der weit größere Anteil an kleinen, unrentablen Häusern liegt jedoch in städtischen und verdichteten Räumen. Hier bedarf es ganz sicher keiner von den Vertragsärzten bezahlter Rettungsschirme.“
Ähnlich hatte sich auch Gerhard Nordmann jüngst in der Vertreterversammlung der KVWL geäußert. „Dazu kommt, dass die Verweildauer in den Kliniken abnimmt und dass Leistungen, die früher stationär erbracht wurden, heute ambulant erbracht werden.“ Für den Augenarzt und 2. Vorstandsvorsitzenden der KVWL stellt sich daher die Frage, warum das BMG „zu dem Schluss kommt, unberechtigte Bettenkapazitäten aufrecht zu erhalten“.
Und wenn die Kliniken für die ambulante Versorgung geöffnet werden sollen, dann muss seiner Ansicht nach auch der umgekehrte Weg möglich sein: „Wir haben draußen so viel Kompetenz, damit können wir auch den Kliniken helfen“, erläuterte Nordmann mit Blick auf die zum Teil hochspezialisierten niedergelassenen Fachärzte in Westfalen-Lippe. „Miteinander heißt das Zauberwort.”
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