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Nur wenige Opfer von Gewaltverbrechen in Hamburg beantragen Entschädigung

  • Freitag, 18. Januar 2019
/smolaw11, stockadobecom
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Hamburg – Nur wenige Opfer von Gewaltverbrechen beantragen in Hamburg Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. 2016 wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik 8.605 Gewalttaten in der Hansestadt verübt, aber nur 410 Anträge gestellt, wie aus einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker hervorgeht.

Das ergibt eine Quote von 4,8 Prozent. 2017 stieg diese Quote auf 5,4 Prozent (7.841 Gewalttaten bei 426 Anträgen) und in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres betrug sie 5,9 Prozent (5.602 Gewalttaten bei 332 Anträgen).

Allerdings wurden weniger als die Hälfte der Anträge positiv beschieden, sodass die Zahl der Leistungsempfänger noch sehr viel geringer ist. Nur elf Antragsteller erhielten 2016 eine Rente zugesprochen, 2017 waren es 31 und im vergangenen Jahr 21 (bis November).

Seelmaecker beklagte, dass das Opferentschädigungsgesetz vielen Betroffenen und sogar Behörden und Rechtsanwälten oft unbekannt sei. Er erneuerte die Forderung seiner Fraktion nach einem Opferschutzbeauftragten, der Kriminalitätsopfern als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung steht.

„Opfer von Straftaten müssen bestmögliche Unterstützung erfahren“, sagte der CDU-Abgeordnete. Auf Bundesebene wird derzeit über ein neues Gesetz beraten, das auch die Ansprüche von Opfern psychischer Gewalt berücksichtigen soll.

dpa

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