FDP fordert Opferschutzbeauftragten für Hamburg
Hamburg – Die FDP wirft dem rot-grünen Senat in Hamburg einen stiefmütterlichen Umgang mit Verbrechensopfern vor und fordert die Berufung eines Opferschutzbeauftragten. Zudem müsse es auch in der Hansestadt jährlich einen umfassenden Opferbericht geben, sagte die Vorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Anna von Treuenfels-Frowein. In Berlin und Nordrhein-Westfalen gebe es Opferschutzbeauftragte. Auch in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz würden regelmäßig Opferschutzberichte verfasst.
Opfer von Straftaten blieben oftmals mit psychischen und physischen Problemen sowie mit finanziellen Sorgen zurück, heißt es in einem Antrag der Liberalen, der übermorgen in die Bürgerschaft eingebracht werden soll. Opfer benötigten bestmögliche Betreuung, um Folgeschäden zu verhindern. Deshalb sei eine umfassende opferorientierte Bearbeitung der Geschehnisse notwendig.
„2017 gab es in Hamburg lediglich fünf Aufträge zur Erstellung eines Opferberichts, in Schleswig-Holstein waren es etwa 1.000 Einzelfallberichte und ein umfassender Bericht der Landesregierung“, sagte Treuenfells-Frowein. Für die Hamburger Akteure der sozialen Strafrechtspflege sei es so gar nicht möglich, sich ein umfassendes Bild zu machen, „was Grundlage für Präventionsmaßnahmen ist“.
Treuenfels-Frowein forderte, dass Sozial- und Justizbehörde „zielgerichteter zum Wohle der Opfer zusammenarbeiten“ sollten. Auch müssten Opfer mehr unterstützt werden. Zwar gebe es in Hamburg einen Opferfonds im Jugendstrafrecht. „Eine Ausweitung des Hamburger Fonds auf den Erwachsenenbereich ist bisher aber nicht geplant. Vielmehr ist es eine Stiftung, die den Täter-Opfer-Ausgleich ergänzt“, sagte die FDP-Politikerin. Diese erhalte aber nur 5.000 Euro pro Jahr von der Sozialbehörde.
„Die Opfer einer Tat müssen aber im Mittelpunkt stehen. In Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Baden-Württemberg gibt es deshalb seit Jahren Landestiftungen für Opferschutz.“ In Baden-Württemberg, wo die Stiftung aus Haushaltsmitteln der Regierung finanziert werde, seien im vergangenen Jahr 400.000 Euro geflossen.
Daran sollte sich auch Hamburg orientieren. „Die Opfer von Verbrechen dürfen nicht im Gefüge der Strafjustiz und der Sozialen Dienste der Justiz vergessen werden“, sagte Treuenfels-Frowein.
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