Nutzenbewertung: G-BA bezieht medizinische Fachgesellschaften stärker ein

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will die wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) künftig im Vorfeld der frühen Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln stärker einbeziehen. Sie sollen an den Beratungen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie teilnehmen, geht aus einem Beschluss des Gremiums hervor.
Die AkdÄ und die Fachgesellschaften haben demnach künftig jeweils vier Wochen Zeit, eine Einschätzung zur Vergleichstherapie in einem Anwendungsgebiet abzugeben, wie der G-BA Mitte Februar beschloss. Bei dem neuen Verfahren sollen aber Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des pharmazeutischen Unternehmers gewahrt bleiben.
Konkret wird der G-BA der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) die Fragen zur Vergleichstherapie mit der Bitte übermitteln, diese an die jeweils fachlich zuständigen wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften weiterzuleiten.
„Dieses Verfahren setzt voraus, dass die AWMF sehr kurzfristig eine Weiterleitung der an sie übermittelten Unterlagen veranlasst“, heißt es in den Tragenden Gründen zum Beschluss. Nicht in der AWMF organisierte wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaften können beim G-BA beantragen, ebenfalls einbezogen zu werden.
Der Bundesausschuss setzt mit dieser Regelung Neuerungen aus dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) um. Das neue Verfahren tritt aber erst in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dem zugestimmt hat und sobald der G-BA-Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Die AWMF hatte in der Vergangenheit immer wieder gefordert, die Expertise der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften bei Entscheidungen des G-BA stärker einzubeziehen.
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