Politik

Nutzenbewertung: G-BA bezieht medizinische Fachgesellschaften stärker ein

  • Mittwoch, 26. Februar 2020
/PhotoSG, stockadobecom
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will die wissenschaftlich-medizini­schen Fachgesellschaften und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) künftig im Vorfeld der frühen Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln stärker einbeziehen. Sie sollen an den Beratungen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie teilnehmen, geht aus einem Beschluss des Gremiums hervor.

Die AkdÄ und die Fachgesellschaften haben demnach künftig jeweils vier Wochen Zeit, eine Einschätzung zur Vergleichstherapie in einem Anwendungsgebiet abzugeben, wie der G-BA Mitte Februar beschloss. Bei dem neuen Verfahren sollen aber Betriebs- und Ge­schäfts­geheimnisse des pharmazeutischen Unternehmers gewahrt bleiben.

Konkret wird der G-BA der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftli­chen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) die Fragen zur Vergleichstherapie mit der Bitte übermitteln, diese an die jeweils fachlich zuständigen wissenschaftlich-medizini­schen Fachgesellschaften weiterzuleiten.

„Dieses Verfahren setzt voraus, dass die AWMF sehr kurzfristig eine Weiterleitung der an sie übermittelten Unterlagen veranlasst“, heißt es in den Tragenden Gründen zum Be­schluss. Nicht in der AWMF organisierte wissenschaftlich-medizinische Fachgesell­schaf­ten können beim G-BA beantragen, ebenfalls einbezogen zu werden.

Der Bundesausschuss setzt mit dieser Regelung Neuerungen aus dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) um. Das neue Verfahren tritt aber erst in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dem zugestimmt hat und so­bald der G-BA-Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Die AWMF hatte in der Vergangenheit immer wieder gefordert, die Expertise der wissen­schaftlichen medizinischen Fachgesellschaften bei Entscheidungen des G-BA stärker einzubeziehen.

hil

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