Politik

Nutzenbewertung: Stärkere Berücksichtigung der Patienteninteressen gefordert

  • Montag, 12. Juni 2017

Berlin – Mediziner und Ökonomen haben heute Kritik an der 2011 in Deutschland eingeführten frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Rahmen des Arzneimittelmarktneu­ordnungs­gesetzes (AMNOG) geübt. Probleme bei der Nutzenbewertung würden insbesondere bei der Bestimmung der geeigneten Vergleichstherapie und bei den herangezogenen unterschiedlichen klini­schen Endpunkten auftreten, wie beispielsweise krankheitsfreies Überleben, progres­sionsfreies Überleben, Lebensqualität und Gesamtüberleben, sagte Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft, anlässlich eines Bayer-Vital-Pressegesprächs in Berlin.

Zudem bliebe die Perspektive der Patienten bei der Bewertung der Entscheidungs­kriterien weitestgehend unberücksichtigt, kritisierte Axel Mühlbacher, Professor für Gesundheitsökonomie und Medizinmanagement der Hochschule Neubrandenburg. Vor dem Hintergrund von versorgungsrelevanten Entscheidungen zu Arzneimitteln, der erwünschten Patientenorientierung in der Gesundheitsversorgung sowie der sozial­rechtlich geforderten Eigenverantwortung der Versicherten sei es erforderlich, die Patienten an medizinischen und regulatorischen Entscheidungen stärker zu beteiligen, sagte Mühlbacher.

Zwar würden bei der frühen Nutzenbewertung über den Zusatznutzen von Arznei­mitteln auch patientenrelevante Endpunkte berücksichtigt. „Von einer regelhaften und systematischen Berücksichtigung von wissenschaftlichen Studien zu den Patienten­präferenzen ist man in Deutschland heute jedoch noch weit entfernt“, erklärte der Ökonom.

Bei der in Deutschland praktizierten frühen Bewertung des Zusatznutzens stünde die Kostenperspektive im Vordergrund, ergänzte Bruns. Ein Zusatznutzen werde erst dann anerkannt, wenn ein neues Medikament im Vergleich zum bisherigen Standard das Gesamtüberleben deutlich verbessert.

Die Deutsche Krebsgesellschaft setze sich des­halb dafür ein, translationale Tumorboards zu etablieren, um den Zugang zu Innovationen zu ermöglichen und gleichzeitig mit allen Beteiligten verpflichtend Behandlungsergebnisse auszuwerten. „So kann Wissen generiert werden, das Patien­ten, Ärzten und den für die Preis­verhandlungen verantwortlichen Organisationen zugutekommt", meinte Bruns.

ER

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung