DAK erwartet von Arzneimittelgesetz kaum Einsparungen
Hamburg – Die DAK-Gesundheit kritisiert, das neue Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) biete kaum Möglichkeiten, die steigenden Ausgaben für Arzneimittel einzudämmen. Laut dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller sinkt das Preisniveau für neue Arzneimittel in Deutschland jedoch. „Mittlerweile liegt Deutschland hier im europäischen Mittelfeld oder sogar darunter“, schreibt der Verband.
Die Krankenkasse stützt sich bei ihrer Argumentation auf ihren neuen AMNOG-Report 2017. Erstautor ist Wolfgang Greiner, Gesundheitsökonom an der Universität Bielefeld. Danach sind im Jahr 2016 die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich zum Vorjahr um drei Prozent auf 36 Milliarden Euro gestiegen. „Das liegt vor allem an neuen Medikamenten, deren Preisgestaltung im ersten Jahr nach der Zulassung nach wie vor ganz in den Händen der Hersteller liegt“, kritisiert die Krankenkasse.
Der Bundesrat hat am 31. März dem AM-VSG zugestimmt. Anders als zunächst vorgesehen enthält es keine Umsatzschwelle für neue Arzneimittel. Ursprünglich hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angestrebt, dass bei Erreichen eines Umsatzes von 250 Millionen Euro rückwirkend der zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen ausgehandelte Erstattungsbetrag gelten sollte. Künftig können die Unternehmen also wie bisher im ersten Jahr nach Markteinführung ihren Preis selbst bestimmen.
DAK führt erneut Mondpreise ins Feld
„Unsere Forderung, Mondpreise bei neuen Arzneimitteln zu verhindern, erfüllt das neue Gesetz nicht“, erklärte Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit. Die Umsatzschwelle hätte in der Vergangenheit zwar nur drei Wirkstoffe erfasst. Diese hätten bei bei der DAK-Gesundheit aber 40 Prozent des Umsatzes der seit 2011 neu zugelassenen Arzneimittel im ersten Jahr nach Markteintritt ausgemacht, nämlich rund 160 Millionen Euro. „Die Krankenkassen brauchen dringend wirksame Steuerungsmöglichkeiten, um die Arzneimittelpreise zu senken. Innovationen müssen auch in Zukunft bezahlbar bleiben“, forderte Storm.
Dazu komme, dass in bestimmten Konstellationen ein Großteil der Patienten schon im Jahr nach der Zulassung mit einem neuen Medikament behandelt werde. Bei schnellen Innovationszyklen trage der anschließend vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und den gesetzlichen Krankenkassen ausgehandelte reduzierte Erstattungsbetrag entsprechend wenig zu einer Kostensenkung bei.
Das neue Arzneimittelgesetz sieht auch vor, Ärzte künftig besser über den Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln zu informieren. Das Ergebnis der Bewertung des G-BA soll direkt bei der Verordnung über die Praxissoftware abrufbar sein.
„Wir begrüßen diesen Beschluss der Bundesregierung“, so Storm. Damit es funktioniert, ist aus Sicht von Greiner eine wissenschaftliche Begleitung unerlässlich. „Damit die Ergebnisse der Nutzenbewertung den Arzt bei der Therapieentscheidung unterstützen, sollte das neue Arztinformationssystem wissenschaftlich erprobt und kontinuierlich evaluiert werden. Anderenfalls werden die wichtigen Hinweise auch künftig kaum Eingang in die Versorgungspraxis finden“, sagte er.
Im Augenblick ist noch unklar, welche Inhalte in neuen Informationssystem abgebildet werden. Das Bundesgesundheitsministerium soll dies in einer Rechtsverordnung regeln.
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