Oberstes US-Gericht erlaubt „christliche Therapie“ gegen sexuelle Orientierung

Washington – In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung unter anderem bei Homosexuellen verboten. Das Oberste Gericht in den USA hat gestern in einem Modellfall anders geurteilt. Es entschied zugunsten einer evangelikalen Therapeutin, die durch ein ähnliches Verbot ihr Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah.
Sogenannte Konversionstherapien haben das Ziel, die sexuelle Orientierung von „Patienten“ gezielt zu ändern. Im konkreten Fall ging es um ein Gesetz im US-Bundesstaat Colorado aus dem Jahr 2019. Der von Demokraten regierte Bundesstaat verbietet damit Konversionstherapien bei Minderjährigen, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell, transgender oder queer definieren (LGBTQ).
Mehr als 20 US-Bundesstaaten haben ähnliche Gesetze. Sie sollen sexuelle Minderheiten vor Behandlungen schützen, die nach Einschätzung der Vereinten Nationen zu schweren psychischen Schäden führen können. Geklagt gegen das Gesetz in Colorado hatte die Gesundheitsberaterin Kaley Chiles. Sie bietet „christliche Therapie“ etwa für homosexuelle Jugendliche an, die aus ihrer Sicht gegen Moralvorstellungen in der Bibel verstoßen.
Chiles argumentierte, ihre Gesprächstherapie sei durch den ersten Verfassungszusatz geschützt, der in den USA die Meinungsfreiheit sichert. Das Gesetz in Colorado dürfe deshalb in ihrem Fall keine Anwendung finden.
Der Supreme Court gab der Klägerin nun mit acht Stimmen zu einer Recht. Das Gesetz in Colorado diskriminiere Chiles, „indem es vorschreibt, welche Ansichten sie äußern darf und welche nicht“, hieß es in der Urteilsbegründung. Dies komme einer „Zensur“ gleich. Das Oberste US-Gericht verwies den Fall zurück an untere Instanzen, die ihre Entscheidungen entsprechend überprüfen sollen.
In Deutschland sind Konversionstherapien seit 2020 gesetzlich verboten. Die Vereinten Nationen forderten im selben Jahr ein weltweites Verbot solcher Behandlungen. Dabei kommen teilweise auch Methoden wie Elektroschocks, die Einnahme von Hormonen oder exorzistische Riten zum Einsatz. Das Urteil gilt als Rückschlag für die Rechte sexueller Minderheiten.
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