Österreich schafft Isolationspflicht für Coronainfizierte ab

Wien/Paris – In Österreich gilt seit heute keine Quarantänepflicht mehr für Coronainfizierte. Wer positiv auf das Virus getestet ist, sich aber nicht krank fühlt, darf trotzdem das Haus verlassen.
Allerdings müssen positiv Getestete eine FFP2-Maske tragen – außer wenn sie im Freien sind und einen Abstand von zwei Metern zu anderen Menschen einhalten können.
Auch Arbeiten mit positivem Coronatest ist demnach möglich, allerdings nur in Berufen, in denen eine Maske getragen werden kann.
Selbst zu Veranstaltungen und beispielsweise in Schwimmbäder oder Gaststätten dürfen Infizierte; allerdings müssen sie dabei die ganze Zeit eine Maske tragen – etwas zu essen oder zu trinken ist ausdrücklich nicht gestattet.
Dagegen dürfen Alten- und Pflegeheime sowie Gesundheitseinrichtungen und Kindergärten von Infizierten nicht betreten werden – außer, man arbeitet dort.
In Frankreich wiederum fielen heute die letzten Coronamaßnahmen. Auch in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen muss keine Maske mehr getragen werden.
Das Gesundheitsministerium hatte in der vergangenen Woche aber an alle Franzosen „sehr eindringlich appelliert“, in sensiblen Bereichen weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Das Land hatte zuletzt gegen eine siebte Coronawelle gekämpft, in der vergangenen Woche ging die Zahl der Infektionen aber wieder zurück.
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