Offenbar Fortschritte bei Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Berlin – Bund und Länder sind offenbar bei ihrem Plan, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, einen Schritt vorangekommen. Die gemeinsame Arbeitsgruppe, die an Vorschlägen für die Umsetzung des Vorhabens arbeitet, solle heute den Entwurf ihres Abschlussberichts verabschieden, schreibt der Spiegel.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, das Grundgesetz zu Gunsten der Kinder zu ändern. Für eine solche Verfassungsänderung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig.
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigte die Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und die Absicht, dort die Beratungen zu einem Abschluss zu bringen. Sie verwies allerdings darauf, dass es sich bei den Beratungen der Gruppe um Gespräche auf Fachebene handele und danach noch weitere Abstimmungen nötig seien. Ein abschließender Bericht für die Öffentlichkeit sei deshalb für heute noch nicht zu erwarten.
Die Kinderrechte sollen nach Meinung der Arbeitsgruppe in Artikel 6 des Grundgesetzes festgeschrieben werden, berichtet der Spiegel unter Berufung auf den ihm vorliegenden Entwurf des Abschlussberichts.
Auf eine genaue Formulierung habe sich die Gruppe aber bisher nicht einigen können. Artikel 6 regelt die Beziehung zwischen Eltern, Kind und Staat. Eine Änderung an dieser Stelle hatten auch die Grünen bereits vorgeschlagen. Sie hatten Ende Mai einen Gesetzentwurf dafür in den Bundestag eingebracht.
An den bisher bestehenden Rechten der Eltern solle die Reform nichts ändern, berichtet der Spiegel. Im Entwurf heiße es, ein neues Kindergrundrecht solle den Vorrang der Elternverantwortung vor der Staatsverantwortung nicht beeinträchtigen. Damit dürfte sich dem Bericht zufolge die Hoffnung von Familienpolitikern, den Jugendämtern durch eine Verfassungsänderung mehr Eingriffsmöglichkeiten zu geben, zerschlagen.
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