Politik

Justizministerin legt Gesetzentwurf für mehr Rechte von Kindern vor

  • Dienstag, 26. November 2019
/Syda Productions, stock.adobe.com
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Berlin – Kinder sollen in Deutschland rechtlich deutlich besser gestellt werden. Bundes­justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat heute in Berlin den lange erwarteten Ge­setzentwurf für eine Festschreibung der Kinderrechte im Grundgesetz vorgelegt.

Künftig werde bei allem staatlichen Handeln immer mitgedacht werden müssen, dass Kinder besonderen Schutz, Achtung und Förderung verdienten, sagte Lambrecht. „Sie sind keine kleinen Erwachsenen, sondern sie haben unsere besondere Berücksichtigung verdient und deswegen die Verankerung im Grundgesetz.“

Konkret geplant ist eine Änderung von Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist. Dort soll ein neuer Absatz 1a ein­gefügt werden.

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte ein­schließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft“, heißt es darin. Und weiter: „Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte un­mittel­bar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Kinderschutzorganisationen fordern seit Jahren, dass die Kinderrechte explizit ins Grund­gesetz geschrieben werden und verweisen dabei darauf, dass die Vorgaben der UN-Kin­derrechtskonvention in Deutschland bislang nur unzureichend umgesetzt seien.

Union und SPD hatten die Verfassungsänderung schließlich im Koalitionsvertrag verein­bart. Nachdem der Gesetzentwurf nun vorliegt, sind schwierige Verhandlungen zu erwar­ten, denn für die Grundgesetzänderung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig.

Die Reaktionen fielen erwartungsgemäß unterschiedlich aus: Kinderschutzverbände, Grüne und Linke begrüßten zwar grundsätzlich die Pläne. Der Entwurf geht ihnen aber nicht weit genug. Kritiker der Grundgesetzänderung äußerten dagegen unter anderem Befürchtungen vor zu großen Eingriffe des Staates in den Bereich der Familie.

dpa

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