Ärzteschaft

Plädoyer für Kinderrechte im Grundgesetz

  • Montag, 3. Juni 2019
/Kzenon, stockadobecom
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Münster – Zur Förderung der Kindergesundheit hat der 122. Deutsche Ärztetag be­schlossen, die Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz!“ des Aktionsbündnisses Kin­der­rechte zu unterstützen. Die Initiative wird von mehr als 50 zivilen Organisationen getragen.

Die Abgeordneten begrüßten zudem das Vorhaben der Bundesregierung, eine ent­spre­chende Grundgesetzänderung einzubringen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist derzeit dabei, bis Ende 2019 hierzu einen Vorschlag auszuarbeiten.

„Eine explizite Verankerung der Rechte von Kinder auf Schutz vor Gewalt, Vernach­lässi­­gung und Ausbeutung, auf Beteiligung entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife bei sie betreffenden Entscheidungen und des Vorrangs des Kindeswohls bei Gesetz­gebung, Rechtsprechung und Verwaltung im deutschen Grundgesetz seht immer noch aus“, heißt es in dem Beschluss, der zudem auf die vor fast 30 Jahren in Kraft getre­tene UN-Kinderrechtskonvention verweist.

Die Verankerung  der Kinderrechte im Grundgesetz hätte zudem international Signal­wir­kung und würde das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Achtung und des Schutzes des Kindeswohls schärfen.

KBr

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