Plädoyer für Kinderrechte im Grundgesetz

Münster – Zur Förderung der Kindergesundheit hat der 122. Deutsche Ärztetag beschlossen, die Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz!“ des Aktionsbündnisses Kinderrechte zu unterstützen. Die Initiative wird von mehr als 50 zivilen Organisationen getragen.
Die Abgeordneten begrüßten zudem das Vorhaben der Bundesregierung, eine entsprechende Grundgesetzänderung einzubringen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist derzeit dabei, bis Ende 2019 hierzu einen Vorschlag auszuarbeiten.
„Eine explizite Verankerung der Rechte von Kinder auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung, auf Beteiligung entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife bei sie betreffenden Entscheidungen und des Vorrangs des Kindeswohls bei Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im deutschen Grundgesetz seht immer noch aus“, heißt es in dem Beschluss, der zudem auf die vor fast 30 Jahren in Kraft getretene UN-Kinderrechtskonvention verweist.
Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz hätte zudem international Signalwirkung und würde das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Achtung und des Schutzes des Kindeswohls schärfen.
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