„Ohne Interoperabilität wird die ePA ihr Potenzial nicht entfalten können“
Berlin – Bis zum Jahr 2021 sollen alle Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Die in einem Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in diesem Kontext vorgesehene Regelung, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) künftig für die Festlegung der semantischen und syntaktischen Inhalte der ePA zuständig sein soll, stößt auf heftige Kritik, etwa bei den Industrieverbänden Bitkom und bvitg – Bundesverband Gesundheits-IT, bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie bei einigen medizinischen Fachgesellschaften.

5 Fragen an Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands
DÄ: Was prädestiniert die KBV dazu, die Standardisierung der medizinischen Inhalte der ePA zu verantworten?
Thomas Kriedel: Anlass war der Letter of Intent, in dem sich Ende letzten Jahres der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Betreibergesellschaft gematik unter Moderation des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Arbeitsteilung bei der ePA verständigt haben. In Rahmen dieser Arbeitsteilung übernimmt die gematik weiter die Technik, der Spitzenverband und die Krankenkassen legen die Struktur und kassenspezifische Informationen der Akte fest, und wir definieren die medizinischen Informationsobjekte, das heißt, wir legen fest, was medizinisch in der Akte gespeichert werden soll und wie die Inhalte standardisiert werden.
Wir sind für diese Aufgabe prädestiniert, weil im niedergelassenen Bereich etwa 95 Prozent aller Behandlungsfälle abgerechnet werden. Wenn man Zusammenarbeit und Interoperabilität will, dann ist es sinnvoll, dies der KBV zu übertragen, denn sie vertritt die niedergelassenen Ärzte. In deren Praxen läuft überwiegend der Datenaustausch, da fallen die Daten an, und da werden sie auch gebraucht, weil viele Patienten anschließend weitere Ärzte aufsuchen.
Wenn der Patient seine Daten in der ePA haben möchte, dann sollen sie von allen Ärzten in der gleichen Weise auch technisch in die ePA überspielt werden können. Wir wollen, dass jeder Arzt und Psychotherapeut den Patienten, die ihre über sie erhobenen Daten erhalten wollen, diese elektronisch per Knopfdruck aus der Praxissoftware übermitteln kann und dass der weiterbehandelnde Arzt diese Daten, weil sie strukturiert und in einem einheitlichen Format vorliegen, auch digital verarbeiten kann, sofern der Patient das wünscht. Ohne Interoperabilität wird die ePA ihr Potenzial nicht entfalten können.
DÄ: Worauf führen Sie die Kritik an der Kompetenzübertragung durch das BMG zurück, und wie lässt sie sich aus Ihrer Sicht entkräften?
Kriedel: Viele Kritiker haben vielleicht die Sorge, ihre Belange würden nicht berücksichtig. Das halte ich für falsch. Wir werden diese Belange einbeziehen, weil wir schnell zu Ergebnissen kommen wollen. Wir wollen nicht mehr so lange Abstimmungsprozesse wie in der gematik. Wir legen aber großen Wert darauf, dass wir das Verfahren transparent gestalten und allen anderen Gelegenheit geben, ihre Erfahrungen mit einzubringen.
Hinzu kommt: Wir haben in der Vergangenheit bewiesen, dass wir Standards setzen können. Außerdem gibt es Experten, deren Erfahrungen und Vorarbeiten wir einbeziehen wollen. Die uns bislang übertragenen Aufgaben, zum Beispiel in der Definition der Wechselschnittstellen, haben wir erfolgreich und zeitgerecht unter Beteiligung der Industrie umgesetzt.
Unser Ansatz, der so auch im Gesetz enthalten ist, besteht letztlich darin, diesen Prozess zu moderieren und zu koordinieren. Am Ende haben wir laut Gesetzentwurf die Verantwortung, verbunden mit der Aufgabe, alle maßgeblich Beteiligten mit einzubeziehen, so etwa die betreffenden Industrieverbände, die Pflegeverbände und die Krankenhäuser. Wir stellen uns das so vor, dass dort, wo es schon abgestimmte Konzepte gibt, wir diese weitgehend übernehmen, wenn sie in das Gesamtkonzept passen. Es nützt uns nichts, wenn beispielsweise im Krankenhaus eine andere Syntax verwendet wird, als die Praxissoftwarehersteller in ihre Systeme einlesen können.
Ein anderer Aspekt: Wir sind eine Non-Profit-Organisation, wir haben kein wirtschaftliches Interesse an dem Projekt. Das haben andere sehr wohl, und man kann mit dem Setzen von Standards auch den Markt beeinflussen. Das ist aber nicht unser Interesse, weil wir nichts verkaufen. Jeder kann sich an diese Standards anpassen – und muss das auch im Sinne der Interoperabilität.
DÄ: Wie soll die Einbindung der Beteiligten – Wissenschaft, Industrie, Klinik – in der Praxis aussehen?
Kriedel: Noch haben wir den gesetzlichen Auftrag nicht, aber es gibt Vorüberlegungen zur Umsetzung. In einzelnen Bereichen wurden ja bereits Vorarbeiten geleistet. Zudem würden wir etwaige vorhandene internationale Standards, wie etwa DICOM in der Radiologie oder LOINC für das Labor, übernehmen und darauf aufbauen.
Darüber hinaus würden wir auf die maßgeblichen Verbände der Medizintechnik und auch der Wissenschaft zugehen, die Codiersysteme entwickelt haben, und diese prüfen, gegebenenfalls auch Aufträge für Standardisierungen in bestimmten Bereichen vergeben. Die Ergebnisse sollen in ein öffentliches Kommentierungsverfahren fließen, sodass die Betroffenen Gelegenheit zu Stellungnahmen haben. Allerdings ist das Verfahren für die ePA mit Fristen verbunden, und am Ende muss einer entscheiden. Das würden wir tun, aber auf Basis von Informationen und der transparenten Beteiligung der Betroffenen, die im Gesetz genannt sind.
DÄ: Was passiert in den Fällen, in denen fachlich keine Entscheidung zustande kommt, oder in Fällen von Kooperationsverweigerung?
Kriedel: Wir sind ja gesetzlich verpflichtet, das „Benehmen“ herzustellen. Benehmen heißt nach unserer Auffassung, dass wir etwa in den Fällen, in denen wir eigene Vorschläge haben, diese am Ende noch einmal zurückspiegeln und zur Kommentierung auffordern. Die Reaktionen darauf würden wir zur Kenntnis nehmen und verwerten und damit ein hoffentlich abgestimmtes Meinungsbild gewinnen. Bei mangelnder Kooperation werden wir jemanden damit beauftragen, sofern wir es nicht selbst machen können.
Noch einmal ein Blick auf den Zeitaspekt: Die HL7-Abstimmungsprozesse benötigen manchmal zwei bis vier Jahre. Wie ich das sehe, hat der jetzige Bundesgesundheitsminister da eine andere Zeitvorstellung, was die Umsetzung betrifft. Das geplante Gesetz enthält zwar keine konkreten Fristen. Wir gehen aber davon aus, dass indirekt eine Frist gegeben ist, weil die Krankenkassen spätestens 2021 ihren Versicherten eine ePA anbieten müssen. Zu diesem Zeitpunkt sollten in der ePA natürlich auch erste medizinische Daten standardisiert zur Verfügung stehen. Wir werden mit Daten anfangen, die für den Patienten, aber auch für den weiterbehandelnden Arzt versorgungsrelevant sind.
DÄ: Gibt es bereits ein Grobkonzept und einen Zeitplan für den Interoperabilitätsprozess?
Kriedel: Wir als Körperschaft dürfen nur dann Geld ausgeben, wenn wir dafür auch einen gesetzlichen Auftrag haben. Wir gehen aber davon aus, dass das Gesetz kommt, und sind intern bereits intensiv dabei, die Planung voranzutreiben, ohne groß in finanzielle Vorleistung zu gehen. Wir werden voraussichtlich relativ schnell erste behandlungsrelevante Informationsobjekte vorlegen, etwa für einen Impfpass. Das ist kein Hexenwerk, muss aber auch standardisiert sein.
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