Politik

Elektronische Patientenakte: Einigung über die Zukunft der Aktenmodelle

  • Montag, 15. Oktober 2018
/Wax, stockadobecom
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Berlin – In einer Absichtserklärung haben sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), GKV-Spitzenverband, Vertreter von Krankenkassen, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) weitgehend hinter verschlossenen Türen auf ein gemeinsames Vorgehen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) verständigt.

Der Versicherte hat die Hoheit über seine Daten

GKV-Versicherte sollen künftig lebenslang eine standardisierte ePA nutzen können, um die eigenen Gesundheitsdaten und medizinischen Dokumente unabhängig von Leistungserbringern verwalten zu können. Der Versicherte hat die Hoheit über die Daten in seiner Akte und bestimmt, wer darauf zugreifen darf. Die Portabilität sämtlicher Daten in der ePA muss zudem auch bei einem Kassenwechsel gewährleistet werden.

Zentrale Datenhaltung der Anbieter.

Als Grundlage aller Aktenmodelle sollen perspektivisch – wie geplant – die ePA-Spezifikationen der gematik nach § 291a Sozialgesetzbuch (SGB) V dienen, die bis Ende 2018 vorliegen sollen. Das Modell der gematik beruht insbesondere auf der Erteilung von Zugriffsberechtigungen und einer zentralen Datenhaltung der Anbieter. Die Daten sollen dabei an die Akte des Versicherten nach dessen Zustimmung direkt aus dem Primärsystem des Leistungserbringers übermittelt werden können.

Für die elektronische Gesundheitsakte nach Paragraf 68 SGB V, die derzeit mehrere große Krankenkassenkonsortien erproben, sollen entsprechende Übergangs- und Migrationsregelungen entwickelt werden. Die Krankenkassen sollen ihre derzeitigen Aktivitäten fortsetzen und ihren Versicherten digitale Angebote machen, um Erfahrungen im Datenaustausch zwischen den an der Versorgung Beteiligten zu sammeln.

Zudem wurde eine Aufgabenverteilung verabredet. Danach ist die gematik weiterhin für die technische Infrastruktur im Hinblick auf Sicherheit, Interoperabilität und Praktikabilität zuständig. Sie legt die Standards und Schnittstellen der ePA fest und erteilt zudem die Zulassungen für Betreiber und Anbieter von ePA-Lösungen.

Die Krankenkassen sollen die grundsätzliche Aktenstruktur definieren und sich um die nicht medizinischen ePA-Inhalte kümmern. Neben einem standardisierten Bereich für medizinische Informationen soll es dabei künftig einen spezifischen Bereich für Informationen der Krankenkassen und einen Bereich für vom Versicherten bereitgestellte Daten geben.

KBV verantwortet technische und semantische Datenstruktur

Die KBV soll die technischen und semantischen Anforderungen an die medizinischen Daten verantworten – im „Benehmen“ mit den anderen Leistungserbringern, den Krankenkassen und der gematik sowie auf Basis internationaler Standards, heißt es.

„Uns ist es wichtig, dass wir uns auf eine klare Aufgabenteilung verständigt haben“, betonte KBV-Vorstand Thomas Kriedel. Wichtig sei jetzt, dass alle Beteiligten am gleichen Strang zögen und es in die gleiche Richtung gehe.

KBr

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